Wichtige Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitende sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen

Unternehmen aus den Landkreisen Prignitz, Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und Havelland haben bis zum 31. März 2025 ihre Daten an die Arbeitsagentur Neuruppin zu melden

26.01.2026 | Presseinfo Nr. 2

Betriebe mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr haben die Pflicht, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Die Anzeige mit den Beschäftigungsdaten aus 2025 muss bei der Agentur für Arbeit Neuruppin bis zum 31. März 2026 eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht der Versand der Anzeige auf elektronischem Wege. 

Kostenlose Software unterstützt bei elektronischer Anzeige 

Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung. Es ist keine Unterschrift und kein postalischer Versand der Anzeige erforderlich. 

Kommen Unternehmen ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Die Höhe wird regelmäßig angepasst. Sie wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt. 

Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.

Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen durch die Agentur für Arbeit Neuruppin 

Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Neuruppin steht den Betrieben im Nordwestenbrandenburgs gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 20 erreichbar. 

Weiterführende Informationen 

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichtenarbeitgeber/schwerbehinderte-menschen