Informationen zu den Berufsbildenden Schulen

Das niedersächsische Schulsystem bietet viele Möglichkeiten für Ihr Kind. Hier den Überblick zu finden / zu behalten fällt vielen Eltern schwer. Doch keine Sorge: Die Berufsberatung kann Ihnen und Ihrem Kind helfen einen passenden, individuellen Weg zu finden. Vereinbaren Sie gerne mit uns einen Termin!

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Angebote der Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen verschaffen. Die nachfolgenden Informationen haben mithilfe der Seiten des Niedersächsischen Kultusministeriums für Sie zusammengestellt. 

Wichtig: Einige der unten aufgeführten Bildungsgänge sind nicht an allen Berufsschulstandorten in Grafschaft und Emsland vorhanden. Welche Möglichkeiten die Schülerinnen und Schüler vor Ort haben, sowie welche zusätzlichen Angebote in NRW bestehen, erfahren Sie direkt über die Homepages der Berufsbildenden Schulen und natürlich auch von unseren Berufsberaterinnen und -beratern.  

Tipp:Wussten Sie schon? Für die Anmeldung an einigen weiterführenden Schulformen benötigt Ihr Kind eine Bescheinigung der Berufsberatung. Diese wird Ihnen im Anschluss an das Gespräch ausgehändigt.

Bildungswege

Möglichkeiten mit und ohne Hauptschulabschluss

Möglichkeiten mit Realschulabschluss

Möglichkeiten mit Abitur und Fachhochschulreife

Schulformen an den Berufsbildenden Schulen in Niedersachsen

Diese Schulform umfasste bis zum Schuljahr 2019/2020 das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und die Berufseinstiegsklasse (BEK). Im BVJ stand die individuelle Förderung im Vordergrund, in der BEK war das gemeinsame Ziel das Erreichen bzw. die Verbesserung des Hauptschulabschlusses bzw. die Verbesserung.
Ab Schuljahr 2020/21 gibt es die Bildungsgänge BVJ und BEK nicht mehr. Beide Angebote werden zu einer Berufseinstiegsschule (BES) mit Klasse 1 und Klasse 2 zusammengeführt, wobei die Klasse 1 dem bisherigen BVJ und die Klasse 2 der BEK entspricht.
Neben der Klasse 1 und der Klasse 2 bietet die Berufseinstiegsschule weiterhin die Möglichkeit, junge Menschen mit erhöhtem Sprachförderbedarf aufzunehmen.
Grundsätzlich ist die Berufseinstiegsschule für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung geeignet.

Berufseinstiegsschule Klasse 1 Vollzeit
Die Klasse 1 der BES ist eine berufliche Vollzeitklasse und dauert ein Jahr. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hier eine besondere, individuelle Förderung, die ihre Kompetenzen und Bedarfe im Fokus hat. Ziel der Klasse 1 ist es, die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass sie im Anschluss die BES Klasse 2 besuchen oder aber eine Ausbildung oder Arbeit aufnehmen können.

Berufseinstiegsschule Klasse 2 Vollzeit und Teilzeit
Die BES Klasse 2 kann als Vollzeitschulform und als Teilzeitschulform geführt werden und dauert ein Jahr. In beiden Formen ist der Besuch für Schülerinnen und Schülern möglich, welche die BES Klasse 1 erfolgreich durchlaufen haben. Schülerinnen und Schüler einer Abschlussklasse der Sekundarstufe I können in die Klasse 2 Vollzeit aufgenommen werden, wenn sie keinen Hauptschulabschluss haben oder diesen verbessern möchten.

Sprach- und Integrationsklassen
Neu eingereiste Schülerinnen und Schüler, die noch nicht 19 Jahre alt sind, können die Klasse Sprache und Integration Vollzeit besuchen. Hier werden sie gezielt in der deutschen Sprache gefördert, um anschließend in eine Regelschulform, eine Einstiegsqualifizierung oder den Arbeitsmarkt zu wechseln.
Alle Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf oder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, welche an einer Einstiegsqualifizierung in einem Betrieb teilnehmen, können die Klasse Sprache/Integration Teilzeit besuchen. Hier erhalten sie eine weitere intensive Sprachförderung und/oder individuelle Förderung.

Neben der Ausbildung im dualen System kann ein Beruf teilweise oder auch vollständig in einer beruflichen Vollzeitschule, der Berufsfachschule, erlernt werden.

Einjährige Berufsfachschule
Die einjährige Berufsfachschule ist ein Ausbildungsangebot für erfolgreiche Absol­ventinnen und Absolventen allgemeinbildender Schulen mit einem Sekundarabschluss I, die nicht in eine betriebliche Ausbildung vermittelt worden sind. Ziel ist die berufsbezogene Grundbildung.

Auf dem Abschlusszeugnis der einjährigen Berufsfachschule werden die Ausbildungsberufe ausgewiesen, für die hier die theoretischen und praktischen Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres vermittelt worden sind. Nach dem erfolgreichen Besuch dieser Berufsfachschule besteht somit die Möglichkeit, in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden dualen Berufsausbildung einzutreten.

Zweijährige Berufsfachschule
Die zweijährige Berufsfachschule vermittelt – nach der berufsbezogenen Grundbildung in der einjährigen Berufsfachschule – in Klasse 2 einen höheren schulischen Abschluss, den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss bzw. den Erweiterten Sekundarabschluss I. 

Für die Aufnahme in die Klasse 1 der Fachrichtung Sozialpädagogik ist ein Hauptschulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 3,0 erforderlich. In die weiteren Fachrichtungen der zweijährigen Berufsfachschule kann unmittelbar in die Klasse 2 aufgenommen werden, wer den Abschluss einer einjährigen Berufsfachschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 nachweist. Die Absolventinnen und Absolventen dieser Berufsfachschule können anschließend in das zweite Ausbildungsjahr der entsprechenden betrieblichen Ausbildung eintreten oder weitergehende schulische Abschlüsse erwerben.

Berufsqualifizierende Berufsfachschule
Die Berufsausbildung im dualen System wird durch eine Vielzahl von Berufen ergänzt, die ausschließlich über den Besuch der berufsqualifizierenden Berufsfachschule erlernt werden können. Die meisten dieser Berufsfachschulen, die zu einem beruflichen Abschluss führen, setzen als Aufnahmevoraussetzung den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraus und dauern in der Regel zwei Jahre. Neben dem Berufsabschluss können hier meist auch weiterführende Schulabschlüsse erworben werden.

 

Ziele/Bildungsabschluss:
Die Fachoberschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine erweiterte und vertiefte fachpraktische und fachtheoretische Bildung. Mit dem Bestehen des Bildungsgangs wird die Fachhochschulreife und damit die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule erworben. Die FOS wird mit den Klassen 11 und 12 angeboten.

Aufnahmevoraussetzungen:
In die Klasse 11 der FOS kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand und bis zum Beginn des Bildungsganges einen Vertrag mit einer geeigneten Praktikumseinrichtung nachweist.
In die Klasse 12 der FOS kann aufgenommen werden, wer zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen

  • eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss,
  • einen anderen gleichwertigen Bildungsstand,
  • eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit,
  • durch den erfolgreichen Besuch einer Berufsfachschule oder der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums in einer einschlägigen Fachrichtung und die Ableistung eines einschlägigen Praktikums in einer Praktikumseinrichtung im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden einen der Klasse 11 gleichwertigen Bildungsstand oder
  • in der Fachrichtung Gestaltung eine hinreichende künstlerische Befähigung

nachweisen kann.

Berufliche Ausrichtungen:
Die Fachoberschule kann in den folgenden Fachrichtungen geführt werden:

  • Wirtschaft und Verwaltung
  • Technik 
  • Gesundheit und Soziales
  • Gestaltung
  • Ernährung und Hauswirtschaft
  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie.

In der Klasse 11 der FOS leisten die Schülerinnen und Schüler neben dem Schulunterricht ein Praktikum in Betrieben oder gleichwertigen Praktikumseinrichtungen im Gesamtumfang von mindestens 960 Stunden ab. Das Praktikum und der fachbezogene Unterricht müssen in der gleichen Fachrichtung erfolgen. Dieses Praktikum ist konstitutiver Bestandteil der Klasse 11, bei dem die Schule die Aufsicht über die Inhalte und die Durchführung des Praktikums ausübt.
In der Klasse 12 werden die fachbezogenen Kenntnisse und die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler im Vollzeitunterricht erweitert und vertieft. Klasse 12 endet mit einer Prüfung, deren Bestehen zum Fachhochschulstudium berechtigt.

Zum Erwerb der Fachhochschulreife kann ein Ergänzungsbildungsgang ergänzend zu
1. einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule, die den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss voraussetzt,
2. einer bundesrechtlich geregelten Ausbildung in einem anderen als ärztlichen Heilberuf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und
3. einer Berufsschule für einen Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens drei Jahren
angeboten werden. In den Ergänzungsbildungsgang kann aufgenommen werden, wer den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzt.

Ziele/Bildungsabschluss:
Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Beide Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. Die Berufsoberschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine fachliche Schwerpunktbildung und befähigt sie, ihren Bildungsweg in entsprechenden Studiengängen an einer Hochschule fortzusetzen. In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird.

Aufnahmevoraussetzungen:
Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind:

  1. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und
  2. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und
  3. der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.

Direkt in die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzlich die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden. Somit können Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule mit Fachhochschulreife, die über die Klasse 11 in die Fachoberschule eingetreten sind, nicht die Klasse 13 der Berufsoberschule besuchen, weil ihnen eine Berufsausbildung fehlt. Es wird eine Abschlussprüfung durchgeführt.

Voraussetzungen für den Erwerb der fachgebundenen bzw. der allgemeinen Hochschulreife
Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat. Im Abschlusszeugnis werden die Studienfachrichtungen aufgeführt, für die diese Hochschulzugangsberechtigung bundesweit gilt
Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache durch die Teilnahme

  • am Unterricht in der Berufsoberschule in einer zweiten Fremdsprache im Umfang von zusammen mindestens 320 Stunden erworben hat und mindestens die Note „ausreichend“ im Abschlusszeugnis oder
  •  am versetzungserheblichen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende des Schulbesuchs im Sekundarbereich I in mindestens vier aufsteigenden Schuljahren nachweist oder
  • einen im Rahmen der beruflichen Bildung erworbenen entsprechenden Leistungsnachweis einer berufsbildenden Schule erbringt oder
  • ein im Rahmen der beruflichen Bildung erworbenes KMK-Fremdsprachenzertifikat der Niveaustufe II erworben hat.

Außerdem kann eine Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in einer an niedersächsischen Schule als Unterrichtsfach zugelassenen zweiten Fremdsprache abgelegt werden.

Ziele/Bildungsabschluss:
Das Berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger vollzeitschulischer Bildungsgang (Schuljahrgänge 11 - 13) der Sekundarstufe II, in dem die Schülerinnen und Schüler auf das Studium an einer Universität oder Hochschule und - durch seine beruflichen Ausrichtungen - in besonderer Weise auf die Berufswelt vorbereitet werden. Ziel ist der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Der Abschluss ist bundesweit anerkannt. Schülerinnen und Schülern, die vor dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife den Bildungsgang verlassen, kann unter bestimmten Voraussetzungen der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden. Das Zeugnis der Fachhochschulreife kann von der Schule vergeben werden, nachdem ein ergänzender berufsbezogener Teil nachgewiesen wird:

  • durch eine erfolgreich abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung oder
  • durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum oder
  • durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres, eines einjährigen Wehr- oder Zivildienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.

Berufliche Ausrichtungen:
Das Berufliche Gymnasium wird in Niedersachsen zurzeit in den folgenden Fachrichtungen geführt:

  • Wirtschaft
  • Technik 
  • Gesundheit und Soziales

Aufnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für den Besuch eines Beruflichen Gymnasiums ist die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, der erweiterte Sekundarabschluss I bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand. Dieser kann an allen Schulformen des Sekundarbereichs I sowie durch den erfolgreichen Besuch bestimmter Schulformen der berufsbildenden Schulen erworben worden sein. [Hinweis: Ein Wechsel aus der Qualifikationsphase eines allgemein bildenden Gymnasiums in das Berufliche Gymnasium ist nicht möglich!]. Ohne Besuch der Einführungsphase kann in die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums aufgenommen werden, wer in einer berufsbildenden Schule der gleichen Fachrichtung die Fachhochschulreife erworben und im Sekundarbereich I ab dem 6. Schuljahrgang durchgehend eine zweite Fremdsprache erlernt hat. Wer nach Besuch einer ausländischen Schule in das Berufliche Gymnasium eintritt, kann seine Fremdsprachenkenntnisse in einer abweichenden Weise nachweisen.

Sie fragen sich, was in Nordhorn, Lingen, Meppen, Papenburg & Leer angeboten wird?Welche Fachrichtungen in den jeweiligen Schulformen es vor Ort gibt, entnehmen Sie dieser Übersicht:

Angebote der Berufsbildenden Schulen vor Ort