Online-Angebote per Klick: Bevollmächtigte können Behördengänge jetzt auch digital erledigen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie: Mit dem neuen Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen künftig Dienstleistungen der BA vollständig digital für die von ihnen vertretenen Personen wahrnehmen.

12.03.2026 | Presseinfo Nr. 19

Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen.  
Mit diesem digitalen Service ermöglicht die BA erstmals eine vollumfängliche, gewillkürte digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. Ab voraussichtlich Ende April 2026 stehen auch der Hauptantrag und die Mitwirkungssteuerung zur Nutzung durch Bevollmächtigte bereit.

„Digitalisierung muss den Alltag spürbar erleichtern,“ unterstreicht René Duvinage, Chef der Nordhorner Arbeitsagentur. „Durch die neue Online-Vertretung sparen wir Betroffenen und ihren Helfern Zeit und Wege, indem wir erstmals eine lückenlose und rechtssichere digitale Stellvertretung ermöglichen. Damit bieten wir insbesondere den Personen, die bereits eine Vollmacht nutzen, eine zeitgemäße und effiziente Lösung für ihre tägliche Unterstützung. In der ersten Ausbaustufe konzentriert sich unser Angebot auf die Vertretung von Privatpersonen durch andere Personen.“ 

Auch gesetzliche Vertretungen und Vertretungen durch Unternehmen werden schrittweise eingeführt.