Um den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden, bietet die Agentur für Arbeit gekündigten Arbeitnehmenden Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung.
Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile.
Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist nach §38 SGB III eine schnelle Arbeitsuchend-Meldung nötig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen.
Dies kann bequem online erledigt werden. Für den Fall, dass dennoch eine persönliche Vorsprache geplant wird, ist zuvor zwingend ein Termin (online oder telefonisch) zu vereinbaren. Der Zugang zur Agentur kann nur noch terminiert erfolgen, u.a. um Wartezeiten zu vermeiden.
Was ist eine Sperrzeit? Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein.
Die Lage in Nürnberg: Im Jahr 2024 sind im Bezirk der Agentur für Arbeit Nürnberg im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung insgesamt 10.607 Sperrzeiten eingetreten, darunter 4.238 Sperrzeiten aus verspäteten Arbeitssuchend-Meldungen. Dadurch verloren die Betroffenen einen Teil ihres Arbeitslosengeldanspruchs.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie online https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/