Alle Kundinnen und Kunden, die das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzen, können seit dem 29. April 2025 ausschließlich die als Multi-Faktoren-Authentifizierung (MFA) bekannten, sicheren Anmeldeverfahren verwenden. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität.
Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist seit dem 29. April 2025 ein zweiter Faktor verpflichtend.
Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:
• Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
• Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
• Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID).
Seit Juli 2024 gibt es zudem die Möglichkeit, sich mit der BundID im Online-Portal anzumelden und zu authentifizieren. Die BundID ermöglicht einen besonders sichereren Zugang zu den digitalen Verwaltungsservices der BA und der Familienkasse.
Wichtig zu wissen:
Kundinnen und Kunden, die im Online-Account ab sofort ihre Adresse bzw. Kontoverbindungsdaten ändern möchten, können dies nur noch, wenn sie sich über die BundID anmelden.
Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden der Arbeitsagenturen und der Jobcenter. In der Familienkasse, über die z. B. das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/passkey
https://www.arbeitsagentur.de/totp
https://www.arbeitsagentur.de/bundid-sicherer-zugang-zu-allen-eservices