Kurzarbeit

Wir informieren Arbeitgeber im Ortenaukreis.

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Muss ein Betrieb wegen anderen wirtschaftlicher Ursachen die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter vorübergehend verringern oder ganz einstellen, kann er Kurzarbeit anzeigen / beantragen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. Das entspricht ungefähr dem Arbeitslosengeld – wird aber vom Betrieb gezahlt, der das Geld von der Arbeitsagentur erstattet bekommt.

Hier zwei Info-Videos zum Kurzarbeitergeld:

  1. Zu den Voraussetzungen
  2. Zum Verfahren

Antragsverfahren

Im ersten Schritt muss der Arbeitsausfall (Kurzarbeit) bei der Arbeitsagentur, zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen, angezeigt werden. Wichtig ist, dass die Anzeige bis Ende des angezeigten Kalendermonats eingegangen ist. Für den Monat März beispielsweise bis zum 31. März.

Bitte geben Sie immer auch Ihre Betriebsnummer an.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unseren Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Offenburg wenden:

Offenburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

0800/45555-20


Nutzung der eServices zur Anzeige von Kurzarbeit

Sollten Sie bereits online mit der Agentur für Arbeit Offenburg zusammenarbeiten, können Sie Ihren Account nutzen und sich anmelden. Bitte nicht neu registrieren!

Sollte dies nicht der Fall sein und Sie möchten Ihre Anzeige trotzdem online aufgeben, benötigen Sie eigene Zugangsdaten für die Anmeldung.

Kein Problem, rufen Sie uns unter 0800/45555-20  an, wir können Sie in wenigen Minuten freischalten. Sie erhalten die Zugangsdaten auf Wunsch bereits am Telefon oder bequem per E-Mail.


Alternativ können Sie den Vordruck Anzeige Kurzarbeit auch per Mail an unser Postfach senden: Offenburg.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Diese Ausfüllhinweise für die Anzeige (im Dokument blau beschriftet) enthalten wertvolle Tipps, damit alles korrekt ausgefüllt und schnell bearbeitet werden kann.

Die Arbeitsagentur sendet Ihnen danach einen Bescheid über die Anerkennung der Kurzarbeit. Dieser bietet Ihnen zum einen schnell Klarheit, für welche Zeit die Arbeitsagentur Kurzarbeit anerkennt und zum anderen Rechtssicherheit. Außerdem kann der Anerkennungsbescheid gegenüber Dritten (z.B. finanzierenden Banken) als Nachweis verwendet werden.

Der positive Bescheid auf Ihre Anzeige berechtigt Sie, den Antrag auf Kurzarbeitergeld mit Ihrer nächsten Lohnabrechnung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Lohnabrechnung oder Steuerberatung in Verbindung.

Für jeden Abrechnungszeitraum (Kalendermonat) ist die Beantragung von Kurzarbeitergeld mit dem „Antrag auf Kurzarbeitergeld“ notwendig.


„Anzeigen auf Kurzarbeit - bitte nur einmal einreichen“

Wir bitten die Unternehmen, Anzeigen auf Kurzarbeit nur über einen Kanal einzureichen. Zustellmöglichkeiten bestehen Online (eServices), per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg. Offensichtlich aus Verunsicherung, die Unterlagen könnten nicht ankommen, reichen viele Arbeitgeber ein und dieselbe Anzeige zu Kurzarbeit parallel auf mehreren dieser Kanäle ein. Diese Praxis erschwert die Arbeit erheblich und bindet unnötig Ressourcen, die wir an anderer Stelle gewinnbringender für die Unternehmen einsetzen könnten.


“Das Land hilft”

Neue Website des Landwirtschaftsministeriums für Bauern und Erntehelfer

Bauern können dort Arbeitsangebote einstellen, Interessierte ihre Mitarbeit anbieten - was offenbar Not tut. Unseren Landwirten fehlen bis zu 300.000 Arbeitskräfte, schreibt das Landwirtschaftsministerium.