Online-Bescheinigungspflicht für Arbeitgeber

Die Arbeitsbescheinigung für Beschäftigte muss bei den Arbeitsagenturen ab Januar elektronisch eingereicht werden.

22.12.2022 | Presseinfo Nr. 135

Seit 2014 können Arbeitgeber die Meldung über das Beschäftigungsverhältnis ihrer Mitarbeitenden bereits elektronisch absetzen. Ab 1. Januar 2023 ist die Nutzung des digitalen Verfahrens nun gesetzlich vorgeschrieben - unabhängig von Größe und Branche des Unternehmens. Mit dem Jahreswechsel können die Arbeitnehmer dann auch nicht mehr - wie bisher - der elektronischen Datenübermittlung widersprechen. Einen Nachweis über die übermittelten Daten der Arbeitgeber erhalten die Arbeitnehmer dann direkt von der zuständigen Agentur für Arbeit. Für Arbeitsverhältnisse, die bis einschließlich 31. Dezember 2022 enden, können die Bescheinigungen aber noch in Papierform eingereicht werden.

Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten als erweiterte Funktion die elektronische Übermittlung der Daten an die Bundesagentur für Arbeit im sogenannten BEA-Service (BEA: Bescheinigungen elektronisch annehmen) bereits an. Alle Informationen hierzu sowie die Möglichkeiten, falls die Software dies nicht beinhaltet, und die entsprechenden Links finden die Arbeitgeber online unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea. Fragen können auch über die BEA-Hotline unter 0800 4 555527 (gebührenfrei) gestellt werden.