Mit dem BEA-Verfahren können Unternehmen Bescheinigungen digital an die Bundesagentur für Arbeit übermitteln. BEA steht dabei für Bescheinigungen elektronisch annehmen. Möglich ist dies bei:
- Arbeitsbescheinigungen
- EU-Arbeitsbescheinigungen
- Nebeneinkommensbescheinigungen
Um die Daten elektronisch an uns zu übermitteln, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Ihre Lohnabrechnungssoftware, sofern diese über eine entsprechende Funktion verfügt, oder
- die elektronische Ausfüllhilfe sv.net - Sozialversicherung im Internet.
Die Bescheinigungen, zum Beispiel Arbeitsbescheinigungen, werden in einer elektronischen Akte abgespeichert. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer erhält einen Ausdruck zugesandt.
Weitere Informationen dazu, wie Sie Bescheinigungen online an die Bundesagentur für Arbeit senden können, finden Sie im Merkblatt Neuer eService BEA – Elektronische Bescheinigung.