Ab 2023 können Arbeitsbescheinigungen nur noch digital übermittelt werden

21.12.2022 | Presseinfo Nr. 49

Schon seit geraumer Zeit bietet die Bundesagentur für Arbeit (BA) zunehmend digitale Services an. Dazu gehört auch das Verfahren BEA, welches Bescheinigungen elektronisch annehmen bedeutet. BEA richtet sich ausschließlich an Unternehmen und ermöglicht diesen die digitale Übermittlung von Bescheinigungen, womit der Datenaustausch der Unternehmen mit der BA schneller und kostengünstiger wird.

Bisher war die Nutzung des Verfahrens für Unternehmen freiwillig, die Unterlagen konnten bei der Agentur für Arbeit auch in Papierform eingereicht werden. Ab 2023 müssen Arbeitgeber aufgrund einer Gesetzesänderung (7. SGB IV Änderungsgesetz) dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen und es betrifft Arbeitsbescheinigungen, EU-Arbeitsbescheinigungen sowie Nebeneinkommensbescheinigungen. Eine Abgabe dieser Unterlagen in Papierform ist dann nicht mehr möglich.

Unternehmen, die diesen Service bereits jetzt nutzen möchten, scannen für mehr Informationen einfach den QR-Code rechts.

 

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