Unternehmen mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Diese Unternehmen haben der Agentur für Arbeit bis spätestens 31. März 2025 ihre Beschäftigungsdaten anzuzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch.
Kostenlose Software zur Meldung von Beschäftigten
Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen die kostenfreie browserbasierte Software IW-Elan nutzen. Diese steht auf der Homepage www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Unternehmen ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine sogenannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Ob eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrationsamt gezahlt werden muss, kann ebenso über die Software berechnet werden.
Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb informieren? Kontaktieren Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeber-Service oder nutzen Sie die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline: 0800 4 5555 20.

27.02.2025 | Presseinfo Nr. 16