Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aus dem bisherigen Bürgergeld wird das Grundsicherungsgeld. Für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen vom Jobcenter beziehen, ist dabei vor allem wichtig: Die Unterstützung durch das Jobcenter bleibt bestehen. Gleichzeitig werden Mitwirkung, Termintreue und Eigenverantwortung künftig stärker betont.
Eine zentrale Botschaft richtet sich an alle Kundinnen und Kunden: „Die Menschen können sich darauf verlassen, dass wir das Recht korrekt anwenden; verlässlich, transparent und mit Augenmaß“, stellt Herr Michael Glaser, Geschäftsführer des Jobcenters Brandenburg an der Havel fest.
Die Reform bedeutet ausdrücklich nicht, dass Kundinnen und Kunden mit ihren Anliegen allein gelassen werden. Beratung, Förderung und individuelle Unterstützung bleiben Kernaufgabe der Jobcenter. Ziel ist weiterhin, Menschen möglichst nachhaltig in Arbeit oder Ausbildung zu bringen. Wenn dafür zunächst Qualifizierung, Weiterbildung oder gesundheitliche Stabilisierung erforderlich sind, bleibt auch das möglich.
„Wer zuverlässig mit uns zusammenarbeitet, kann weiterhin auf volle Unterstützung zählen. Die Reform richtet sich vor allem an diejenigen, die Termine nicht wahrnehmen oder ihren Pflichten nicht nachkommen“, so Lars Andresen, Geschäftsführender des Jobcenters Landeshauptstadt Potsdam
Mehr Verbindlichkeit bei Terminen und Mitwirkung
Neu geregelt werden insbesondere die Folgen bei wiederholten Meldeversäumnissen. Wer ohne wichtigen Grund einen Termin beim Jobcenter oder eine ärztliche beziehungsweise psychologische Untersuchung versäumt, muss künftig mit abgestuften Konsequenzen rechnen. Beim ersten Meldeversäumnis erfolgt noch keine unmittelbare Leistungsminderung. Beim zweiten versäumten Termin kann der Regelbedarf für einen Monat um 30 Prozent gemindert werden. Nach einem dritten versäumten Termin kann der Regelbedarf entfallen; die Kosten der Unterkunft werden zunächst noch für einen Monat weitergezahlt.
Wichtig bleibt: Vor einer Entscheidung können Kundinnen und Kunden wichtige Gründe darlegen. Persönliche Umstände und Härtefälle werden berücksichtigt. Bei einer persönlichen Meldung beim Jobcenter gilt die Erreichbarkeit wieder als gegeben.
Auch bei Pflichtverletzungen werden die Regeln verbindlicher. Wer beispielsweise keine Eigenbemühungen nachweist, eine zumutbare Arbeit ablehnt, eine Ausbildung verweigert oder an einer vereinbarten Maßnahme nicht teilnimmt, muss künftig mit einer Minderung des Regelbedarfs um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gelten besondere Schutzregelungen.
Vertrauen durch transparente Rechtsanwendung
Das Jobcenter wird die neuen gesetzlichen Regelungen Schritt für Schritt und rechtssicher umsetzen. Bescheide und Schreiben werden nach und nach angepasst. Kundinnen und Kunden müssen wegen der Umstellung nicht von sich aus aktiv werden; bestehende Bescheide behalten ihre Gültigkeit.
„Die Reform schafft mehr Klarheit und Verbindlichkeit. Für uns als Jobcenter bedeutet das, weiterhin unterstützen, aber auch klare Erwartungen formulieren, transparent und nachvollziehbar sein“, so Katrin Urban, Geschäftsführerin des Jobcenters Teltow-Fläming.
Die Jobcenter weisen zugleich darauf hin, dass die Reform nicht pauschal Leistungskürzungen bedeutet. Konsequenzen treten vor allem dann ein, wenn Termine wiederholt ohne wichtigen Grund versäumt werden oder vereinbarte Mitwirkung ausbleibt. Wer Fragen zu seinem Bescheid, zu Terminen oder zu Mitwirkungspflichten hat, sollte frühzeitig Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen.
Schwarzarbeit: Neue Verantwortung auch für Arbeitgeber
Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft den Umgang mit Leistungsmissbrauch und Schwarzarbeit. Arbeitgeber, die die Beschäftigung einer leistungsbeziehenden Person nicht, nicht vollständig oder nur zum Schein melden, können künftig gemeinsam mit der leistungsbeziehenden Person für zu Unrecht gezahlte Leistungen und Sozialversicherungsbeiträge haften. Dies gilt auch dann, wenn dem Arbeitgeber der Leistungsbezug nicht bekannt war.
Damit wird die Verantwortung nicht allein bei den Leistungsberechtigten gesehen. Die neuen Regelungen sollen Missbrauch verhindern, faire Beschäftigung stärken und öffentliche Mittel schützen.
„Es geht um Fairness – gegenüber den Steuerzahlern ebenso wie gegenüber denjenigen, die aktiv an ihrer Integration mitarbeiten“, Michael Glaser, Geschäftsführer des Jobcenters Brandenburg an der Havel.
Servicehinweis für Kundinnen und Kunden
Kundinnen und Kunden sollten Termine beim Jobcenter unbedingt wahrnehmen oder sich rechtzeitig melden, wenn ein Termin aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden kann. Wer unsicher ist, welche Unterlagen benötigt werden oder welche Pflichten im Einzelfall gelten, sollte direkt Kontakt mit dem Jobcenter aufnehmen. Hierzu stehen die Online-Angebote der Jobcenter zur Verfügung.