Zitat:„Familien haben im Alltag genug zu organisieren, deshalb ist es ein großer Gewinn, wenn sie sich zu wichtigen Leistungen gebündelt an einem Ort umfassend informieren können. Kurze Wege, klare Zuständigkeiten und persönliche Beratung entlasten spürbar. Wer Informationen zu zwei Leistungen an einem Ort erhält, spart Zeit und Nerven – und kann sich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: das Familienleben.“ Lobt Michael Grund Regional Leiter der Familienkasse Berlin-Brandenburg.
So können Familien für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten, wenn sie
- Grundsicherungsleistungen beziehen,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten,
- Sozialhilfe beziehen,
- Wohngeld erhalten oder
- Kindergeldzuschlag beziehen.
Die Familienkasse Berlin-Brandenburg ist nicht nur für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig, sondern prüft auch Ansprüche auf Kinderzuschlag. Dieser kann, abhängig von Einkommen und Familiensituation, zusätzlich zum Kindergeld gezahlt werden und beträgt aktuell bis zu 297 Euro monatlich pro Kind.
Mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können Kinder und Jugendliche gezielt gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:
- 195 Euro jährlich für den persönlichen Schulbedarf,
- die Übernahme der Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten von Schule, Kita oder Kindertagespflege,
- die Übernahme von Schülerfahrkosten im öffentlichen Nahverkehr,
- Zuschüsse für soziale und kulturelle Aktivitäten, beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule,
- sowie die kostenfreie gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kita, Hort oder Kindertagespflege.
Um Familien einen möglichst einfachen Zugang zu Informationen und Unterstützungsleistungen zu ermöglichen, bietet die Familienkasse Berlin-Brandenburg gemeinsam mit der BuT-Beratung eine persönliche Beratung vor Ort an. Dabei können Fragen zu Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets direkt und unkompliziert geklärt werden. Darüber hinaus erhalten Familien Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen, zuständigen Stellen und Antragsverfahren.
Beratungstermin
Donnerstag, 16. Juli 2026
10:00 bis 12:00 Uhr
Familienkasse Berlin-Brandenburg
Sonnenallee 282
12057 Berlin
Die Beratung ist kostenfrei. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.