Verantwortlichkeit

Aufgaben der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg

Die Regionaldirektion

Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg ist eine von zehn Organisationseinheiten der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg auf mittlere Ebene. Sie ist für die erfolgreiche Umsetzung der Strategie der BA in den Bundesländern Berlin und Brandenburg zuständig. Dazu arbeitet sie eng mit allen Akteuren der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik beider Länder – insbesondere mit den Landesregierungen - zusammen.

Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg führt die drei Agenturen für Arbeit in Berlin (Nord, Mitte, Süd) und die fünf Agenturen für Arbeit in Brandenburg: Potsdam, Cottbus, Frankfurt/Oder, Neuruppin und Eberswalde. Dazu kommen noch die 12 Jobcenter in Berlin und 11 Jobcenter in Brandenburg als gemeinsame Einrichtungen der Agenturen für Arbeit vor Ort mit den Kommunen. Sieben weitere Brandenburger Jobcenter werden von kreisfreien Städten bzw. Landkreisen als zugelassene kommunale Träger geführt.

Hinzu kommen die besonderen Dienststellen der Bundesarbeitsagentur in der Region:

  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Berlin
  • Hauptstadtvertretung der BA in Berlin
  • regionale Familienkasse in Potsdam
  • Bildungs- und Tagungsstätte (BTS) der BA in Berlin
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) regional in Berlin
  • Statistikservice Ost der BA (für Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen) in Berlin  

Insgesamt arbeiten für die Bundesagentur für Arbeit in der Region Berlin-Brandenburg ca. 12.000 Menschen, davon 8400 in Berlin. Viele der BA-Mitarbeiter in der Region sind in den 23 Jobcentern als gemeinsame Einrichtungen beschäftigt – zusammen mit kommunalen Angestellten.


Aufgaben der Regionaldirektion

Die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg ist als Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch.

Auf Ebene der Bundesländer existieren ergänzend zu den Gremien der Selbstverwaltung ein Beirat, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und der Landesregierung. Ziel des gemeinsamen Beirats der Länder Berlin und Brandenburg ist der koordinierte und partnerschaftliche Austausch zur Situation auf dem regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkt.

Zu den Kernaufgaben der Regionaldirektion gehören neben der erfolgreichen Umsetzung der Strategien der Bundesarbeitsagentur sowie der Steuerung und Beratung der Agenturen für Arbeit in der Region (inklusive der Fachaufsicht):

  • Analyse des regionalen Arbeits- und Ausbildungsmarkts und Schaffung von Transparenz
  • Beratung der politischen Akteure auf Landesebene in Berlin und Brandenburg
  • Mitwirkung an der Gestaltung des regionale Arbeits- und Ausbildungsmarktes durch
  • aktive Netzwerkarbeit mit allen relevanten Partner