Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut bis Ende Dezember verlängert

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen.

28.09.2022 | Presseinfo Nr. 27

Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. 

Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, fügt hinzu: 
„Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes steht den Betrieben weiterhin ein bewährtes Instrument zur Beschäftigungssicherung zur Verfügung. Für Krisen wie Pandemien oder die aktuelle Energieknappheit sollte das Instrument jedoch kurzfristig durch den Gesetzgeber weiterentwickelt werden, damit die Bürokratie und der Aufwand sowohl für die Unternehmen als auch die Agenturen für Arbeit reduziert wird.“

Dazu gibt es bereits konkrete Vorschläge, die die Regionaldirektion Baden-Württemberg zusammen mit Sozialpartnern entwickelt hat. Es geht darum, wie das Kurzarbeitergeld in Krisenzeiten leichter handhabbar und flexibler für Firmen und Arbeitsagenturen gestaltet werden kann. Die Empfehlungen des Arbeitsmarktbeirates zu dem Thema Weiterbildung während Kurzarbeit und den Arbeitsprozessen beim Kurzarbeitergeld sind als Anlage beigefügt.

  
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: 

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld 

Förderung von Weiterbildung

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