Immer mehr Jugendliche in der Grundsicherung

Neue IAB-Studie: Bildung und Qualifizierung beenden Leistungsbezug

04.12.2025 | Presseinfo Nr. 17

  • Die Zahl der Jugendlichen in der Grundsicherung in Baden-Württemberg steigt überdurchschnittlich auf inzwischen knapp 70.000.
  • Zwischen 2015 und 2023 haben 220.000 Jugendliche erstmals Leistungen der Grundsicherung erhalten, darunter viele Schülerinnen und Schüler, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihren Eltern leben.
  • IAB: Ende des Leistungsbezugs gelingt vor allem mit Bildung und Qualifizierung.

Immer mehr Jugendliche in der Grundsicherung
Im August 2025 (neuester verfügbarer Wert) haben 66.678 erwerbsfähige Jugendliche unter 25 Jahren in Baden-Württemberg Leistungen der Grundsicherung bezogen. Das sind etwa ein Viertel mehr als im August 2019 – vor der Corona- und Wirtschaftskrise. Die Zahl der jungen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger ist überdurchschnittlich gestiegen. Über alle Altersgruppen hinweg betrug der Anstieg im selben Zeitraum etwa 18 Prozent auf aktuell 348.263 erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

IAB: Bildung und Qualifizierung beendet Leistungsbezug
Das IAB hat in einer Studie die Struktur der Jugendlichen in der Grundsicherung in Baden-Württemberg untersucht und dabei eine längere Zeitreihe betrachtet. Zwischen 2015 und 2023 haben rund 220.000 junge Menschen unter 25 Jahren erstmalig Leistungen der Grundsicherung erhalten. Rund zwei Drittel dieser Personen (absolut: 142.900) stehen dem Arbeitsmarkt aufgrund ihrer spezifischen Lebensumstände zunächst nicht zur Verfügung, zum Beispiel weil sie noch die Schule besuchen, in Ausbildung sind, eigene Kinder betreuen oder Angehörige pflegen. Die überwiegende Mehrheit lebt als Kind in einer Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern.

Die IAB-Studie kommt zum Ergebnis, dass früh anzusetzen ist, um die Bedürftigkeit zu verhindern oder zügig zu beenden. Beides gelingt, wenn ein Elternteil eine existenzsichernde Beschäftigung aufnimmt oder aber nach erfolgtem Abschluss die Schülerinnen und Schüler selbst eine bedarfsdeckende Ausbildung oder Beschäftigung beginnen. Eltern wie Kinder in SGB-II-Haushalten sind folglich für Bildungskarrieren zu gewinnen und zu befähigen.

Die Autorinnen und Autoren der Studie – Christian Faißt, Silke Hamann, Daniel Jahn und Rüdiger Wapler – betonen: „Mehr als die Hälfte der rund 220.000 jungen Menschen, die in Baden-Württemberg zwischen 2015 und 2023 erstmalig SGB-II-Leistungen erhalten, hat noch nicht einmal die Volljährigkeit erreicht. Wer als junger Mensch zwischen 15 und unter 25 Jahren von SGB-II-Leistungen abhängig ist, macht diese Erfahrung also häufig bereits sehr früh. Selten gelingt gleich im ersten Anlauf der Übergang in eine existenzsichernde Beschäftigung oder Ausbildung. Nur für fünf bis elf Prozent der Personen ist dies die erste Art des Übergangs und nicht einmal 30 Prozent beträgt die Wahrscheinlichkeit einer direkten Ausbildungsaufnahme der jungen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger. Liegen Schulabschlüsse vor, ist die Chance einer Ausbildungsaufnahme fast doppelt so hoch als wenn diese fehlen. Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, die dem Arbeitsmarkt zunächst gar nicht zur Verfügung stehen, zum Beispiel weil sie noch zur Schule gehen, sind im Durchschnitt fast zwei Jahre – und damit länger als andere Gruppen – auf Unterstützung angewiesen. Dafür gelingt aber auch fast der Hälfte unter ihnen ein nachhaltiger Übergang. Andere Gruppen kehren häufiger in den Leistungsbezug zurück.“

Martina Musati, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, ordnet die Ergebnisse der neuen IAB-Studie in die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarkts ein: „Wir sehen, dass in Baden-Württemberg die Zahl der jungen Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung wächst. Das können wir uns mit Blick auf den Fachkräftebedarf nicht leisten. Deshalb ist es wichtig, das Schul-, Übergangs- und Ausbildungssystem in den Blick zu nehmen und zu prüfen, was optimiert werden kann. Bildung und Qualifizierung sind das A und O, um den Leistungsbezug zu beenden. Das gilt sowohl für die Jugendlichen als auch für die Eltern.“


Die vollständige Studie finden Sie hier. Für inhaltliche Fragen zur Studie erreichen Sie die Autorinnen und Autoren des IAB Baden-Württemberg unter IAB-Baden-Wuerttemberg@iab.de.