Arbeit inklusiv denken: Online-Wissensreihe der Inklusionsinitiative NRW Bitte keine Vorurteile: Eine Veranstaltungsreihe für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber informiert über Chancen von Inklusion am Arbeitsplatz

„Ein Gewinn für jedes Unternehmen – Arbeits- und Fachkräfte mit Behinderung“ lautet das Motto, unter dem ab dem 26. Februar die Agenturen für Arbeit in NRW gemeinsam mit ihren Partnern am Arbeitsmarkt Unternehmen aus ganz NRW zu einer regelmäßigen online Veranstaltungsreihe einladen. Einmal im Monat geht es dann um Information und Beratung insbesondere für Personalverantwortliche, die Chancen und Möglichkeiten besser nutzen wollen, die sich für ihr Unternehmen durch die Beschäftigung von Menschen mit einer Behinderung ergeben.

Jetzt, am 26. Februar, räumt die Inklusionsinitiative zunächst einmal mit „sechs Mythen“ auf, die der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen häufig im Wege stehen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.

19.02.2026 | Presseinfo Nr. 4

„Unternehmen erhalten durch unsere Online-Wissensreihe, die wir gemeinsam mit unseren Partnern in der Inklusionsinitiative NRW anbieten, auf einfache Art und Weise alle wichtigen Informationen zu den Möglichkeiten und Chancen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“, sagte Dirk Strangfeld, Geschäftsführer Arbeitsmarktmanagement der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. „Damit bietet die monatliche Veranstaltungsreihe den Einstieg in eine praxisnahe Information, bei der wir den Blick auch immer auf mögliche Unterstützung zum Beispiel durch die Arbeitsagenturen richten. Denn gute Entscheidungen brauchen auch gutes Faktenwissen. Zum Auftakt wollen wir deshalb einige Vorurteile ausräumen, etwa das besonders schwerwiegende, dass Menschen mit Behinderung keine Fachkräfte sein können. Faktisch ist das Gegenteil der Fall. Das ist ein Thema, das uns am Herzen liegt. Es geht uns um die Möglichkeiten und Chancen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Einstellung oder Weiterbeschäftigung schwerbehinderter Menschen bieten.“

Die online-Veranstaltungen der Wissensreihe finden einmal im Monat statt, jeweils von 10.00 bis 11.30 Uhr. Insgesamt sind zehn Veranstaltungen geplant. Der nächste Termin ist am Donnerstag, 26. Februar.

Arbeit inklusiv denken: Die nächsten Termine und Inhalte

Die Termine und die Inhalte zu den nächsten fünf Veranstaltungen stehen schon fest. Nähere Infos und die Links zur Anmeldung finden sich auf der Internetseite der NRW Inklusionsinitiative. Eine Anmeldung ist jederzeit möglich:

26.02.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Sechs Mythen über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen

05.03.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Das Anzeigeverfahren der Ausgleichsabgabe

16.04.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Neue Wege gehen - Fachkräftesicherung durch Inklusion 

07.05.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Praxisnah beraten - vom Antrag bis zur Umsetzung: Wie die Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) Arbeitgebende unterstützen

18.06.2026, 10:00 - 11:30 Uhr
Jobcoaching am Arbeitsplatz - Unterstützung für eine erfolgreiche berufliche Teilhabe

Begleitheft zur Wissensreihe bietet praxisnahe Informationen

Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Unternehmen, insbesondere an Geschäftsführende, Führungskräfte, Personalverantwortliche und Inklusionsbeauftragte, die Menschen mit Behinderung beschäftigen oder eine Beschäftigung planen.

Begleitend zur Veranstaltungsreihe gibt es auch eine Broschüre, die einen kompakten und praxisnahen Überblick über Chancen, Förderungen und konkrete Erfolgsbeispiele zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bietet. Sie zeigt, wie Betriebe in NRW dabei unkompliziert unterstützt werden. Die Broschüre können Sie hier herunterladen.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung besuchen Sie bitte die Internetseite. Dort finden Sie detaillierte Informationen zu allen Terminen, Inhalten und zur Anmeldung zur Veranstaltungsreihe.

Mehr zur Inklusionsinitiative NRW

Am 10.04.2024 unterzeichneten die nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktpartner eine Vereinbarung zur Stärkung der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt. Ziel ist es, gemeinsam Verantwortung für einen inklusiven Arbeitsmarkt zu übernehmen – im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.

Zu den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern gehören das Arbeitsministerium sowie Arbeitgeberverbände, Kammern, Gewerkschaften, kommunale Spitzenverbände, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung, die Landschaftsverbände, die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen und die Bundesagentur für Arbeit.

Weitere Informationen:

  • Detaillierte Informationen zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung bietet die Broschüre Arbeitsmarkt in NRW für schwerbehinderte Menschen“ der Regionaldirektion NRW.
  • Einen Überblick über alle Inklusions-Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit bietet die Broschüre Damit auch Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilnehmen können“. Vorgestellt werden Unterstützungsmöglichkeiten angefangen bei der Berufsorientierung und -Beratung, über die Vermittlung bis hin zu Fördermöglichkeiten und spezifischen Leistungen für gesundheitlich eingeschränkte oder behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zahlengrundlage:

Statistik Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX)