Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

HERZLICH WILLKOMMEN! Wir helfen Ihnen beim Ankommen in Deutschland. Wir beraten Sie zu Arbeit und Berufsausbildung und unterstützen Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Menschen aus der Ukraine haben seit dem 01.06.2022 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Sozialgesetzbuch II), wenn Sie hilfebedürftig sind und nicht genug Geld zum Leben haben. Verantwortlich ist das Jobcenter vor Ort. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Jobcenter stellen.

Wie Sie sich darauf vorbereiten können und was zu beachten ist, haben wir in einem Frequently Asked Question (FAQ) zusammengestellt. In dem Dokument erfahren Sie Wissenswertes rund um die Themen:

  • Registrierung, Antragstellung, Geldüberweisung
    Wo muss ich mich registrieren? Welche Voraussetzungen bestehen für die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II)? Was sind Leistungen nach dem SGB II? Wie beantrage ich ein Bankkonto? Wie wähle ich eine Krankenversicherung aus? Welches Jobcenter ist für mich zuständig?
  • Antrag auf Leistungen nach dem SGB II
    Wie gehe ich vor? Wann kann ich den Antrag stellen? Welchen Antrag muss ich stellen? Welche Dokumente gehören zum Antrag dazu? Wie bekommen Kinder und Jugendliche Geld vom Jobcenter? Für wen kann ich den Antrag beim Jobcenter stellen? Woher bekomme ich Leistungen bei einer Einreise ab 01.06.2022? Wird mein Vermögen angerechnet? Wird mein Einkommen angerechnet? Wird meine Altersrente aus der Ukraine angerechnet? Kann ich Kindergeld beantragen? Darf ich mich außerhalb meines Wohnortes aufhalten? Habe ich Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter?
  • Wohnen
    Was muss ich beachten, wenn ich eine Wohnung mieten will? Bezahlt das Jobcenter auch Möbel?
  • Unterstützung bei der Beschäftigungsaufnahme
    Welche Unterstützung bei einer Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme kann ich erhalten? Wer hilft mir bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle?
  • Sprachkurse
    Darf ich an Beratungs-, Betreuungs- und Sprachangeboten teilnehmen? Muss ich vorrangig eine Arbeit aufnehmen oder kann ich vor der Arbeitsaufnahme einen Sprachkurs besuchen?
  • Arbeiten in Deutschland, Arbeitsrecht
    Darf ich in Deutschland arbeiten? Worauf muss ich achten, wenn ich in Deutschland arbeite? Wo finde ich Informationen zu den Themen Arbeit und Soziales in Deutschland? Wo finde ich Informationen zum deutschen Arbeitsrecht? Wo erhalte ich Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen?

 

Auf der Grafik sind drei Logos abgebildet: 1) Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen 2) Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf 3) Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen