Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023 – Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt.

09.12.2022 | Presseinfo Nr. 58

In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

 

Die Jobcenter in Rheinland-Pfalz weisen darauf hin, dass die erhöhten Regelsätze pünktlich zum Jahreswechsel ausgezahlt werden. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. „Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Die Änderungsbescheide zur Regelsatzerhöhung werden noch im Dezember erstellt. Allerdings kann der Versand bis in den Januar hineinreichen“, betont Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland. „Mit Einführung der Bagatellgrenze schaffte der Gesetzgeber eine Erleichterung sowohl für die Jobcenter als auch für unsere Kundinnen und Kunden. Beträge bis zur Höhe von 50 Euro müssen nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.“

„Mit der Einführung des Bürgergeldes wird die staatliche Unterstützung bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter gestaltet“, sagt Arbeitsminister Alexander Schweitzer. Durch die automatische Umstellung sei beim Wechsel zum Bürgergeld weder eine persönliche Vorsprache noch ein Telefonat mit dem zuständigen Jobcenter erforderlich.Auch, wenn man an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, ändert sich nichts. Die Leistungen laufen weiter und auch die Maßnahme wird wie geplant fortgeführt.“

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Auf der Bürgergeld-Lexikonseite der Bundesagentur für Arbeit finden Interessierte Antworten auf alle wichtigen Fragen zum Bürgergeld.

Wer erstmalig Bürgergeld beantragen möchte, findet die entsprechenden Antragsvordrucke unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden. Eine Online-Beantragung des Bürgergeldes ist unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/arbeitslosengeld-2-beantragen möglich.

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