Der sächsische Arbeitsmarkt im Januar 2025

Saisonaler Anstieg der Arbeitslosigkeit 

10.02.2025 | Presseinfo Nr. 2

Die Arbeitslosigkeit in Sachsen ist gestiegen. Insgesamt sind im Januar über 149.000 Männer und Frauen im Freistaat ohne Arbeit. Damit liegt die Arbeitslosenquote bei sieben Prozent. Im Vergleich zum Vormonat steigt die Zahl der Arbeitslosen um rund 8.900 Menschen und im Vergleich zum Januar 2024 um 8.100. 

„Der Anstieg der Arbeitslosigkeit liegt in einem Januar üblicherweise bei rund 10.000. Aktuell liegen wir leicht drunter. Zurückzuführen ist der Anstieg im Monatsverlauf auf saisonale Gründe, wie Kündigungen und Befristungen zum Jahresende, witterungsbedingte Freisetzungen sowie beendete Fördermaßnahmen. Zusätzlich führen die schlechte wirtschaftliche Lage, die vielen Unsicherheiten und Risiken sowie der trübe Ausblick zu weniger freien Stellen und dadurch schlechteren Jobchancen. Egal was kommt, wir sind für die Menschen und Unternehmen da“, sagte Klaus-Peter Hansen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Arbeitslosenzahl im Januar:149.283
Arbeitslosenzahl im Vormonatsvergleich (140.360):+8.923 oder +6,4 Prozent
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich (141.229):+8.054 oder +5,7 Prozent
Arbeitslosenquote im Januar:7,0 Prozent


Arbeitslosigkeit: 149.283 Arbeitslose in Sachsen 
Die Zahl der arbeitslosen Frauen und Männer ist im Januar gestiegen. Insgesamt sind in Sachsen 149.283 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat sind 8.923 mehr Menschen (plus 6,4 Prozent) und zum Vorjahresmonat 8.054 mehr Menschen arbeitslos gemeldet (plus 5,7 Prozent).

Die dreizehn sächsischen Jobcenter betreuen 95.045 arbeitslose Frauen und Männer (63,7 Prozent) und die elf sächsischen Agenturen für Arbeit unterstützen im Januar insgesamt  54.238 arbeitslose Menschen (36,3 Prozent).

In den Jobcentern ist die Arbeitslosigkeit im Monatsverlauf um 2.507 (plus 2,7 Prozent) und in den Arbeitsagenturen um 6.416 (plus 13,4 Prozent) gestiegen. Im Vorjahresvergleich sind in beiden Rechtskreisen mehr Arbeitslose gemeldet (Jobcenter: plus 2.507 oder plus 2,7 Prozent; Arbeitsagenturen: plus 5.538 oder plus 11,4 Prozent).

Die Arbeitslosenquote beläuft sich im Januar auf sieben Prozent. Im Vergleich zum Vormonat nimmt sie um 0,5 Prozentpunkte zu und im Vergleich zum Vorjahr steigt sie um 0,3 Prozentpunkte. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung liegt die Arbeitslosenquote bei 2,5 Prozent und im Bereich der Grundsicherung bei 4,4 Prozent.

Im langjährigen Vergleich erreicht die Arbeitslosenquote den höchsten Stand seit März 2017. Damals lag sie im Januar bei 7,3 Prozent.


Anstieg im Monatsverlauf in allen Regionen
Innerhalb der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte entwickelt sich die Arbeitslosigkeit im Monatsverlauf einheitlich – überall stieg die Arbeitslosigkeit. In den drei kreisfreien Städten und den Landkreisen Mittelsachsen, Görlitz und Meißen ist der Anstieg geringer als im sächsischen Durchschnitt (zwischen 4,4 und 6,1 Prozent). Im Vogtlandkreis, in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Leipzig sowie im Erzgebirgskreis liegen die Anstiege im Monatsverlauf zwischen 9,5 und 7,4 Prozent. 
Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind in fast allen sächsischen Regionen mehr Arbeitslose zu verzeichnen. Nur in den Landkreisen Bautzen, Leipzig und Meißen sind geringe Rückgänge zu verzeichnen (minus 0,4 bis minus 4,1 Prozent). Die kräftigsten Anstiege der Arbeitslosigkeit gibt es in der Stadt Leipzig (plus 14,4 Prozent), im Landkreis Mittelsachsen (plus 9,3 Prozent) und den kreisfreien Städten Dresden und Chemnitz (plus 9,9 Prozent und plus 8,6 Prozent).

Geringste Arbeitslosenquote im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit erhöhen sich auch die Arbeitslosenquoten. Dabei reicht die Spanne der Arbeitslosenquoten im Januar 2025 von 5,7 Prozent im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bis 9,4 Prozent in der Stadt Chemnitz.

Ranking der Arbeitslosenquoten im Januar 2025 (in Prozent):

1.    Sächs. Schweiz-Osterzgebirge5,7
2.    Erzgebirgskreis5,8
3.    Mittelsachsen5,9
4.    Zwickau5,9
5.    Meißen6,0
6.    Leipzig6,1
7.    Bautzen6,4
8.    Vogtlandkreis6,6
9.    Nordsachsen6,8
10.    Dresden, Stadt6,9
11.    Leipzig, Stadt8,4
12.    Görlitz9,2
13.    Chemnitz, Stadt9,4

                                   

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Stagnation auf hohem Niveau
Im November 2024 waren in Sachsen nach jüngsten Hochrechnungen 1.655.300 Frauen und Männer sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren rund 600 weniger als im Oktober 2024 und rund 3.100 weniger als im November 2023 (minus 0,2 Prozent). Das belegt, dass die Beschäftigungssituation im Freistaat Sachsen gegenüber Vormonat und Vorjahr mit einem leichten Minus vergleichsweise stabil ist.

Innerhalb der einzelnen Branchen entwickelt sich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung jedoch verschieden. So gibt es im Vorjahresvergleich den kräftigsten Beschäftigungsaufbau in den Branchen:
1.    Heime und Sozialwesen                                               (plus 3.500)
2.    Gesundheitswesen                                                      (plus 2.100)
3.    öffentl. Verwaltung, Sozialrsicherung                            (plus 1.500)
4.    Immobilien, freiberufl., wissenschaftl. & techn. Dienstleistungen (plus 1.400)
5.    Verkehr und Lagerei (Logistikbranche)                          (plus 1.300)

Beschäftigungsrückgänge sind von November 2023 auf November 2024 in konjunkturnahen Bereichen zu verzeichnen:
1.    Verarbeitendes Gewerbe                                             (minus 5.800)
2.    Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)                           (minus 4.800)
3.    Baugewerbe                                                                (minus 2.700)
4.    Handel, Instandhaltung, Rep. von Kfz                           (minus 1.000)

Im langjährigen Vergleich liegt die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Menschen in einem November mit 1,655 Mio. auf dritthöchstem Niveau. Nur in den beiden letzten Jahren waren im November noch mehr Menschen in Arbeit als am aktuellen Rand. Im November 2023 waren 3.100 mehr Menschen in Sachsen beschäftigt und im November 2022 waren es 3.300 mehr.

Den Tiefstand erreichte die Beschäftigung in Sachsen im Jahr 2005. Damals waren im November 1,364 Mio. Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt – 291.000 weniger als heute.

Arbeitskräftenachfrage: 31.000 freie Stellen – im Web oder App
Im Januar haben sächsische Betriebe insgesamt 4.376 freie Stellen neu gemeldet. Das waren 852 weniger als im Dezember (minus 16,3 Prozent) und 1.447 weniger als im Januar des vergangenen Jahres (minus 24,8 Prozent). Die rund 4.400 neu gemeldeten Arbeitsstellen sind der niedrigste, seit Beginn der Zählung im Jahr 2000, gemessene Wert in einem Januar. Im Vergleich über alle Monate seit 2000 war der Stellenzugang nur zu Beginn der Corona-Krise niedriger (April 2020: 3.803 neue gemeldete Arbeitsstellen).

Damit sind in den sächsischen Arbeitsagenturen und Jobcentern insgesamt 31.283 freie Stellen gemeldet, 748 weniger als im Dezember (minus 2,3 Prozent) und 5.531 weniger als im Januar 2024 (minus 15 Prozent).

Alle gemeldeten freien Stellen sind in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht und können mit der kostenfreien Smartphone-App (Jobsuche – die Jobbörse der BA) zu jeder Zeit, an jedem Ort abgerufen werden (www.arbeitsagentur.de/jobsuche/).

Dynamik: 50.000 An- und Abmeldungen 
Arbeitslosigkeit ist kein fester Block. Vielmehr gibt es unabhängig von der wirtschaftlichen Lage viel Bewegung auf dem Arbeitsmarkt. Dabei werden Zu- und Abgänge von Arbeitslosen erfasst. So meldeten sich im Januar insgesamt 29.842 Menschen bei einer Arbeitsagentur oder einem Jobcenter arbeitslos und gleichzeitig beendeten 20.966 Menschen ihre Arbeitslosigkeit.

Diese Zugänge in und die Abgänge aus Arbeitslosigkeit werden auch nach Gründen unterschieden. So meldeten sich im Januar beispielsweise 15.182 Frauen und Männer aus einer Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt arbeitslos und gleichzeitig haben 6.609 eine neue Beschäftigung gefunden und konnten sich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

Unterbeschäftigung: 33.000 Personen zählen nicht als arbeitslos 
In der Unterbeschäftigungsrechnung sind neben den Arbeitslosen diejenigen Personen enthalten, die an entlastenden Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik teilnehmen oder zeitweise arbeitsunfähig erkrankt sind und deshalb nicht als arbeitslos gezählt werden. Damit wird ein umfassenderes Bild über die Zahl derjenigen Menschen gezeichnet, die ihren Wunsch nach einer Beschäftigung nicht realisieren können.

Im Januar 2025 haben sachsenweit 32.888 Frauen und Männer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen oder standen der Arbeitsvermittlung vorübergehend nicht zur Verfügung: 3.303 von ihnen befanden sich in Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen, 5.277 besuchten eine berufliche Weiterbildung und 2.790 waren vorrübergehend arbeitsunfähig. Weitere 15.725 wurden durch andere Leistungsträger unterstützt (z.B. durch den Besuch eines Integrationskurses des BAMF) und 2.009 gingen Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) nach.

Die Unterbeschäftigung – die Summe aus Arbeitslosen, Teilnehmende an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und vorübergehend nicht verfügbaren Arbeitslosen – umfasste im Januar 182.171 Personen. Das sind 7.107 mehr als im Dezember 2024 und 3.835 mehr als vor einem Jahr.

Der Anteil der Arbeitslosigkeit an der Unterbeschäftigung ist gestiegen und beträgt 81,9 Prozent. Bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen lag die Unterbeschäftigungsquote damit bei 8,4 Prozent.

Kurzarbeit: 13.800 Kurzarbeiter in 500 Betrieben
Durch die Zahlung von Kurzarbeitergeld bei vorübergehend schwierigen Wirtschaftsbedingungen sollen den Betrieben ihre eingearbeiteten Mitarbeiter und den Arbeitnehmern ihre Arbeitsplätze erhalten werden, um so Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2024 zur Verfügung. Damals haben 490 sächsische Betriebe für 13.762 Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Das entspricht 0,8 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Freistaat.

Vor Beginn der tatsächlichen Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Diese Anzeigen auf Kurzarbeit können als potenzielle Zugänge und damit als Frühindikator für die künftige Inanspruchnahme von Kurzarbeit interpretiert werden. Im Zeitraum von November 2024 bis Januar 2025 haben 490 Unternehmen erneut Kurzarbeit aufgrund der wirtschaftlichen Unsicherheit angezeigt: für 13.762 Beschäftigte. Damit liegt die Zahl der neuen Anzeigen auf Kurzarbeit etwa dem Niveau des Vorjahreszeitraums.