Sachsen-Anhalt: Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

Weniger Bürgergeldbezieher, weniger Widersprüche und mehr Klagen im Jahr 2024

14.01.2025 | Presseinfo Nr. 3

Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Sachsen-Anhalt ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Im Jahr 2024 wurden 16.400 Widersprüche eingelegt, 2023 waren es noch 17.600. Das entspricht einem Rückgang von rund 6,6 Prozent. Die Zahl der eingereichten Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern ist hingegen zum Vorjahr leicht gestiegen: 2024 wurden knapp 2.200 Klagen neu eingereicht, im Jahr 2023 waren es noch 2.100. Das entspricht einem Anstieg von rund 3 Prozent.

Weniger Leistungsberechtigte im Jahresdurchschnitt 2024

Im Jahresdurchschnitt 2024* wurden 166.300 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Sachsen-Anhalt betreut, im Jahresdurchschnitt 2023* waren es 170.500. Das ist ein Rückgang um 2,5 Prozent.

Zitat:

„Die Zahl der eingelegten Widersprüche nimmt seit Jahren ab, was auf die reduzierte Anzahl von Leistungsbeziehenden und eine sicherere Rechtslage zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu haben die Klagen nach jahrelangem Rückgang wieder leicht zugenommen, was dem bundesweiten Trend entspricht“, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.

Gründe für Widersprüche und Klagen

Von den 16.400 im Jahr 2024 neu eingelegten Widersprüchen betrafen 19 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage, die von Kommune zu Kommune variierenden Leistungen und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die immer wieder zu Rechtsunsicherheit führt. Rund 17 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden.

Bei den 2.200 im Jahr 2024 in Sachsen-Anhalt neu eingelegten Klagen standen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit 500 Fällen an erster Stelle (rund 21 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit 300 Fällen. Sie machten damit knapp 15 Prozent der Klagen aus.

Erledigte Klagen und Widersprüche

Im Jahr 2024 wurden in Sachsen-Anhalt fast 17.200 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 1.100 zurückgewiesen, in 4.800 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2024 wurden insgesamt 3.400 Klagen abgeschlossen. Darunter waren 600 Vergleiche, in 300 Fällen wurde der Klage mit Urteil stattgegeben und in 500 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter.

*hochgerechnete Daten