Die Zahl der Widersprüche gegen Bürgergeldbescheide in Thüringen ist im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Im Jahr 2024 wurden 11.300 Widersprüche eingelegt, 2023 waren es noch 12.200. Das entspricht einem Rückgang von rund 8 Prozent. Die Zahl der eingereichten Klagen gegen Entscheidungen von Jobcentern hat sich hingegen zum Vorjahr leicht erhöht: 2024 wurden 1.300 Klagen neu eingereicht, im Jahr 2023 waren es 40 weniger. Das entspricht einem Anstieg von 3 Prozent.
Weniger Leistungsberechtigte im Jahresdurchschnitt 2024
Im Jahresdurchschnitt 2024* wurden 118.300 erwerbsfähige und nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte von den Jobcentern in Thüringen betreut, im Jahresdurchschnitt 2023* waren es 118.700. Das ist ein Rückgang um 0,3 Prozent.
Zitat:„Die Zahl der eingelegten Widersprüche nimmt seit Jahren ab, was auf die reduzierte Anzahl von Leistungsbeziehenden und eine sicherere Rechtslage zurückzuführen ist. Im Gegensatz dazu haben die Klagen nach jahrelangem Rückgang wieder leicht zugenommen, was dem bundesweiten Trend entspricht“, erklärte Markus Behrens, Vorsitzender der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Gründe für Widersprüche und Klagen
Von den 11.300 im Jahr 2024 neu eingelegten Widersprüchen betrafen 16 Prozent das Sachgebiet „Kosten der Unterkunft“. Gründe hierfür sind vor allem die äußerst komplexe Gesetzeslage, die von Kommune zu Kommune variierenden Leistungen und die zum Teil unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern, die immer wieder zu Rechtsunsicherheit führt. Ebenso 16 Prozent betreffen Widersprüche gegen Bescheide, in denen es um „Aufhebung und Erstattung“ geht. Das sind Widersprüche gegen Bescheide, in denen das Jobcenter Leistungen nicht mehr bewilligt oder etwa die Höhe der Leistung ändert. Der Hintergrund: Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden für jeden Monat der Hilfebedürftigkeit im Voraus erbracht. Fällt aber dann im tatsächlichen Berechnungsmonat der Leistungsanspruch weg oder ändert sich, versendet das Jobcenter einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid an die Kunden.
Bei den 1.300 im Jahr 2024 in Thüringen neu eingelegten Klagen standen die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Kosten der Unterkunft und Heizung mit über 200 Fällen an erster Stelle (rund 19 Prozent). Danach folgen Rechtsstreitigkeiten um die Aufhebung und Erstattung von Leistungen mit fast 200 Fällen. Sie machten damit knapp 13 Prozent der Klagen aus.
Erledigte Klagen und Widersprüche
Im Jahr 2024 wurden in Thüringen rund 11.300 Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter abgeschlossen oder abschließend bearbeitet. Davon wurden 700 zurückgewiesen, in 3.700 Fällen wurde einem Widerspruch teilweise oder ganz stattgegeben. Häufig wurde den Widersprüchen auch deswegen stattgegeben, weil Kunden bislang nicht vorhandene Unterlagen nachreichten und damit eine andere Entscheidung möglich war. Die Jobcenter konnten also aufgrund fehlender Unterlagen vorher nicht anders entscheiden. 2024 wurden insgesamt 1.300 Klagen abgeschlossen. Darunter waren mehr als 100 Vergleiche, in 100 Fällen wurde der Klage mit Urteil stattgegeben und in knapp 200 Fällen wurde die Klage anderweitig erledigt, etwa durch Anerkenntnis der Jobcenter.
*hochgerechnete Daten