Seit dem Jahr 2017 sinkt in Sachsen-Anhalt die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten deutschen Arbeitnehmer. Grund dafür ist die Demografie. Es sind mehr ältere Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben ausgeschieden, als jüngere eingetreten sind.
Anders sieht es bei ausländischen Beschäftigten aus. Seit dem Jahr 2010 ist die Zahl von 7.200 auf 65.200 im Jahr 2024 gestiegen. Da sich die demografische Entwicklung noch verstärken wird, würden ohne die Beschäftigung von qualifizierten ausländischen Arbeits- und Fachkräften perspektivisch Einnahmen in Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie Steuereinnahmen fehlen.
Zuwanderung mindert demografischen Arbeitskräfteverlust
Die größte Gruppe der ausländischen Beschäftigten war im Jahr 2024 mit 13.400 Personen aus Polen, gefolgt von 6.800 Rumänen und 5.100 Menschen aus Syrien. Den größten Anstieg von Beschäftigung gab es mit rund 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr in der Gruppe der ukrainischen Beschäftigten. Im verarbeitenden Gewerbe waren 11.500 Menschen mit ausländischen Wurzeln beschäftigt, in der Verkehrsbranche gab es 8.200 Beschäftigte, im Gastgewerbe 6.600 Beschäftigte und im Handel 6.200. Im Burgenlandkreis waren mit einem Anteil von 12,2 Prozent die meisten ausländischen Beschäftigten tätig, im Landkreis Stendal mit 4,4 Prozent die wenigsten.
Gezielte Zuwanderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe
Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) sowie dessen Reform im Jahr 2024 hat die Aufgabe, neben Fachkräften auch Arbeitskräfte mit Berufserfahrung in den Arbeitsmarkt zu holen. Die BA hat mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eine wichtige Lotsenfunktion, um Fachkräfte im Ausland vor der Einreise nach Deutschland zur beruflichen Anerkennung zu beraten und durch das Anerkennungsverfahren zu begleiten. Im Rahmen der Arbeitsmarktzulassung erteilte die BA für das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 3.700 Zustimmungen, im Jahr 2024 waren es bereits 7.400.
Zitat:Dazu sagt Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der BA Regionaldirektion in Halle: „Gezielte Zuwanderung ist ein zentraler Baustein, um den Fachkräftebedarf der Unternehmen wirksam zu begegnen. Wichtig ist uns beim Thema ein behördenübergreifender Digitalisierungsschub. Behördeninterne digitale Insellösungen reichen nicht. Schnellere und unbürokratische Verfahren gelingen nur mit einem gemeinsamen digitalen Austausch zwischen den beteiligten Partnern. Mit der elektronischen Arbeitsmarktzulassung (eAMZ) leistet die BA hier bereits einen wichtigen Beitrag. Die Vielzahl beteiligter Behörden, die unterschiedlichen Zuständigkeiten von Bund und Ländern sowie die mangelnde Digitalisierung machen den Zuwanderungsprozess weiterhin kompliziert und vielfach zu langsam. Hier können alle Beteiligten noch besser werden.“
So unterstützt die Bundesagentur für Arbeit die Fachkräftezuwanderung: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/startseite