Die Beschäftigungsquoten messen den Anteil der Erwerbstätigen an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Sie ist ein zentraler Indikator für die wirtschaftliche Stärke einer Region.
Spitzenwert im Ländervergleich
Mitte des Jahres 2025 lag die Beschäftigungsquote in Thüringen bei 64,4 Prozent. Damit übertraf das Land den Bundesdurchschnitt um 1,2 Prozentpunkte und Ostdeutschland um einen Prozentpunkt. Mit 62,9 Prozent nahm Thüringen bei den Frauen den vierten Platz aller ostdeutschen Bundesländer ein.
Starker Beschäftigungszuwachs bei Ausländern
In den vergangenen zehn Jahren stieg die Beschäftigungsquote deutscher sozialversicherungspflichtig Beschäftigter um 4,2 Prozentpunkte auf 65,6 Prozent. Deutlich dynamischer entwickelte sich die Quote bei ausländischen Beschäftigten. Sie erhöhte sich von 39,8 Prozent auf 55 Prozent.
Zunehmende Integration von Schutzsuchenden
Unter Schutzsuchenden aus Asylherkunftsländern lag die Beschäftigungsquote im vergangenen Jahr bei 48,4 Prozent. Im Juni 2022 waren es noch 42,5 Prozent. Besonders stark fiel der Anstieg bei ukrainischen Beschäftigten aus. Ihre Quote erhöhte sich im gleichen Zeitraum von 18,4 Prozent auf 34,8 Prozent.
Rechtliche Rahmenbedingungen als Erfolgsfaktor
Ein wesentlicher Grund für die positive Entwicklung bei Ukrainern war die besondere rechtliche Situation. Vereinfachte Anerkennungsverfahren, gezielte Sprachförderung und spezielle Arbeitsmarktprogramme beschleunigten den Einstieg in Beschäftigung. Hinzu kamen häufig gut verwertbare Berufsabschlüsse und Qualifikationen. Diese erleichterten insbesondere den Zugang zu Branchen mit Fachkräftebedarf.
Zitat:Markus Behrens, Vorsitzender der Geschäftsführung der BA-Regionaldirektion Sachsen-Anhalt – Thüringen sagt dazu: „Thüringen zeigt, dass gezielte Integrationsmaßnahmen und gute Rahmenbedingungen die Beschäftigung nachhaltig stärken – insbesondere bei ausländischen Arbeitskräften und Schutzsuchenden. Das ist angesichts der demografischen Entwicklung dringend notwendig.“
Quelle: Statistik BA
Hintergrund: In den Zähler der Beschäftigungsquote - die Zahl der Beschäftigten zwischen 15 und 64 Jahren am Wohnort - fließen sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte ein. Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sind hingegen nicht berücksichtigt. Den Nenner bildet die Wohnbevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren. Dabei ist die Hauptwohnung innerhalb Deutschlands ausschlaggebend. Somit berücksichtigt die Beschäftigungsquote auch alle hier gemeldeten ausländischen Staatsangehörigen.