Über uns

Agentur für Arbeit Regensburg

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Regensburg sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
  • Zahlung des Kindergeldes
  • Leistungen an Träger der Arbeitsförderung

 Organisatorischer Aufbau

Zur Agentur für Arbeit Regensburg gehören neben der Hauptagentur in Regensburg auch die Agenturen für Arbeit Kelheim und Neumarkt.


Rechtsform und Rechtsaufsicht

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.