Pflegefachmann/-frau

Arbeitsstellen, Ausbildungsstellen, Praktikumsplätze und Berufsbeschreibungen

Aufgaben und Tätigkeiten kompakt

Pflegefachleute pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z.B. in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen z.B. Wunden und führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen und bereiten sie auf operative Maßnahmen vor. Darüber hinaus übernehmen sie Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen. Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.

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Die Ausbildung im Überblick

Pflegefachmann/-frau ist eine bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung an Pflegeschulen sowie an Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Sie dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit höchstens 5 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.

Ist im Ausbildungsvertrag ein entsprechender Vertiefungseinsatz vereinbart, können die Auszubildenden für das letzte Drittel der Ausbildung entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung neu ausrichten auf einen Abschluss im Bereich Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.

Hier finden Sie die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region:

Schulische Angebote  

Ausbildungsstellen

Bildungsträger und Hinweise zum Beruf


Bildungsträger in der Region

Verdienst

Die Zahlung einer Ausbildungsvergütung ist durch Gesetz verbindlich vorgeschrieben.

Während einer Ausbildung bei einem Ausbildungsträger, der unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes fällt, erhalten die Auszubildenden beispielsweise folgende Ausbildungsentgelte (monatlich brutto):

1. Ausbildungsjahr: 1.416 €

2. Ausbildungsjahr: 1.477 €

3. Ausbildungsjahr: 1.578 €

Quelle:

Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes - Allgemeiner Teil und Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege)

 

Verdienst/Einkommen nach der Ausbildung

Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): 3.415 € bis 3.965 €.

Quelle:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.