Aufgaben und Tätigkeiten kompakt
Physiotherapeuten und -therapeutinnen unterstützen Patienten bei der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung ihrer Beweglichkeit und anderer körperlicher Funktionen. Insbesondere bei Personen, die alters-, krankheits- oder unfallbedingt eingeschränkt sind, bieten sie z.B. Muskel- und Koordinationstrainingsmaßnahmen an. Zudem betreuen sie auch Sportler/innen im Freizeitbereich sowie im beruflichen Kontext. Auf der Basis ärztlicher Diagnose und eigener Beobachtung planen sie den Therapieablauf. Sie führen mit den Patienten gezielte Einzel- und Gruppentherapien durch, z.B. Übungen mit Geräten, Behandlungen in Form von Atemtherapie, Massagen, Elektrotherapien sowie Wärme- oder Hydrotherapien. Dabei beraten Physiotherapeuten und -therapeutinnen ihre Patienten hinsichtlich Wirkungsweise, geeigneter Hilfsmittel, motivieren sie zu Eigenaktivität und Ausdauer und leiten sie zur selbstständigen Durchführung von krankengymnastischen Übungen an.
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Die Ausbildung im Überblick
Physiotherapeut/in ist eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Physiotherapie.
Sie dauert 3 Jahre und führt zu einer staatlichen Abschlussprüfung.
Daneben besteht die Möglichkeit, Physiotherapie an Hochschulen zu studieren.
Hier finden Sie die Ausbildungsmöglichkeiten in der Region:
Bildungsträger und Hinweise zum Beruf
Bildungsträger in der Region
Akademie für Gesundheitsberufe Rheine
Verdienst
Die Ausbildung an schulischen Einrichtungen wird in der Regel nicht vergütet.
An Einrichtungen des öffentlichen Dienstes oder an Einrichtungen von Trägern, die sich an die tariflichen Vereinbarungen des öffentlichen Dienstes anlehnen, erhalten Auszubildende beispielsweise folgende Entgelte (monatlich brutto):
1. Ausbildungsjahr: € 1.065
2. Ausbildungsjahr: € 1.125
3. Ausbildungsjahr: € 1.222
Quelle:
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD)
Verdienst/Einkommen nach der Ausbildung
Beispielhafte tarifliche Bruttogrundvergütung im Tarifbereich öffentlicher Dienst (monatlich): € 2.958 bis € 3.374
Quelle:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Wird die berufliche Tätigkeit nach einem berufsqualifizierenden Hochschulstudium ausgeübt, erweitern sich die Verdienstmöglichkeiten.
Hinweis: Diese Angaben dienen der Orientierung. Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.