Organisation

Wir begrüßen Sie in der Agentur für Arbeit Rheine.

Welche Aufgaben haben die Agenturen für Arbeit?

Die Aufgaben der Agentur für Arbeit Rheine sind in dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung - geregelt:

  • Berufsberatung von Jugendlichen, Studienanfängern und Hochschulabsolventen
  • Vermittlung von Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Arbeitgeberberatung
  • Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung und Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben (Inklusion)
  • Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Zahlung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Insolvenz
  • Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
  • Information über den Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie über Dienste und Leistungen der Arbeitsförderung einschließlich der Erstellung von Statistiken
  • Zahlung des Kindergeldes
  • Leistungen an Träger der Arbeitsförderung

Für welche Region ist die Agentur für Arbeit zuständig?

Der Bezirk der Agentur für Arbeit Rheine ist identisch mit dem Gebiet des Kreises Steinfurt. 

Zur Agentur für Arbeit Rheine gehören neben der Hauptagentur in der Dutumer-Str. 5 auch die bezirklichen Agenturen für Arbeit Steinfurt, Ibbenbüren, Greven, Emsdetten und Lengerich.

Was ist der Verwaltungsausschuss?

Im Verwaltungsausschuss als Selbstverwaltungsorgan der Agentur für Arbeit Rheine sitzen jeweils vier Arbeitnehmervertreter, Arbeitsgebervertreter und Vertreter der öffentlichen Hand. Sie haben unmittelbaren gestaltenden Einfluss auf die Arbeit der Arbeitsverwaltung.

Wer kontrolliert die Agentur für Arbeit? 

Die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Agenturen für Arbeit ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterliegt daher der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie soll sicherstellen, dass die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Regionaldirektionen und die Agenturen für Arbeit Gesetze und sonstiges Recht beachten.