Alle Informationen, Anträge und Merkblätter finden Sie auf unserer zentralen Seite. Dort sind auch die geänderten Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld aufgrund von Corona dargestellt.
Bitte schauen Sie sich vor Kontaktaufnahme unsere Erklär-Videos an:
- Registrierung im eService für Unternehmen
- Kurzarbeitergeld - Anzeige
- Kurzarbeitergeld - Teil 1 Voraussetzungen
- Kurzarbeitergeld - Teil 2 Antragsverfahren
1. KURZARBEIT ANZEIGEN
Bevor Sie Kurzarbeitergeld beantragen, müssen Sie dieses bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Nutzen Sie diesen Vordruck.
Bitte füllen Sie alle Felder - insbesondere auch die KUG-Stammnummer oder Ihre Betriebsnummer - komplett aus, da sonst ein Ausdruck der Anzeige nicht möglich ist.
Wenden Sie sich für die Zugangsdaten an Ihren Arbeitgeber-Service.
Gründe zum Arbeitsausfall
Hier sollte kurz und knapp die betriebliche Situation, beispielsweise zu ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Kunden, zu Lieferengpässen oder zu behördlich angeordneten Schließungen geschildert werden.
Einreichen der Anzeige
Reichen Sie Ihre Anzeige nicht doppelt ein. Nutzen Sie den eService oder die ausgedruckte Anzeige.
Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift bei der ausgedruckten Anzeige!
2. KURZARBEITERGELD BEANTRAGEN
Nach der Anzeige können Sie Kurzarbeitergeld beantragen. Nutzen Sie den Leistungsantrag.
Reichen Sie diesen dann bitte bei Ihrer Agentur für Arbeit ein. Weitere Hinweise zum Vordruck.
Den Antrag können Sie schnell sicher und jederzeit online über unser online-Portal eServices einreichen.
Ihr Kontakt bei der Agentur für Arbeit Rheine
Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner im Arbeitgeberservice an. Ebenso ist die Kontaktaufnahme unter 0800 4 5555 20 möglich.
E-Mail: Rheine.arbeitgeber@arbeitsagentur.de