Kurzarbeitergeld: Anzeige, Antrag und Berechnung

Kurzarbeitergeld kann Entgeltausfall aufgrund von Kurzarbeit in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. 

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder auch ein unvorhersehbares Ereignis kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Sind Entgeltausfälle die Folge, können diese durch Kurzarbeitergeld in Teilen ausgeglichen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Betrieb für seine Beschäftigten Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate lang erhalten. 

Gut zu wissen: Mit dem KEA-Verfahren übermitteln Sie die Daten für Kurzarbeitergeld direkt aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Erfahren Sie mehr darüber auf der Seite KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Damit Ihr Betrieb Kurzarbeitergeld erhalten kann, müssen folgende, grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestens 10 Prozent Ihrer Beschäftigten haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent.

  • Ihre Angestellten haben Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut.
    Welche Ausnahmen hierbei gelten erfahren Sie im entsprechenden Abschnitt des FAQs.

Folgende Voraussetzungen gelten ab dem 1. Juli 2023:

  • Mindestens ein Drittel Ihrer Beschäftigten haben einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent
  • Ihre Angestellten haben Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut. Besteht in Ihrem Betrieb eine Regelung, die den Aufbau von Minusstunden im Rahmen eines Arbeitszeitkontos zulässt, gilt: Die von Entgeltausfalls betroffenen Beschäftigten müssen Minusstunden aufgebaut haben.

Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld im Video auf der Seite So beantragen Sie Kurzarbeitergeld.

Höhe des Kurzarbeitergelds

Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent.

Für Beschäftigte, deren Entgeltausfall im jeweiligen Kalendermonat mindestens 50 Prozent beträgt, galt bis Juni 2022:

  • Ab dem 4. Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 70 Prozent des Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 77 Prozent).
  • Ab dem 7. Bezugsmonat beträgt das Kurzarbeitergeld 80 Prozent des Netto-Gehaltes (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 87 Prozent).

Berechnung des Kurzarbeitergelds

Sie können das Kurzarbeitergeld für Ihren Betrieb vorab selbst berechnen. Die dafür notwendigen Informationen stellen wir Ihnen in Tabellenform im Bereich Download-Center zur Verfügung.

Ihre Möglichkeiten, um Anzeige, Antrag und Nachweise zu übermitteln:

Bequem per Kurzarbeit-App

Ihre Vorteile:

Scannen oder Fotografieren aller Dokumente per Handy sowie
Hochladen als PDF oder Bilddatei – mit nur einem Klick

Direkt online hochladen

Ihre Vorteile:

Online per eServices

Wenn Sie bereits einen Account für unsere eServices haben, können Sie Ihre ausgefüllte Anzeige und Ihren ausgefüllten Antrag direkt online hochladen. Reichen Sie auch Anlagen oder Belege einfach online nach. 

Hinweis: Die eServices rund um das Kurzarbeitergeld können Sie auch mit Ihren JOBBÖRSE-Zugangsdaten nutzen.