Presseinformation

Kindergeld nach dem Schulabschluss 

13.06.2025 | Presseinfo Nr. 35

Was Eltern wissen müssen

Der Schulabschluss ist geschafft, die Zukunft noch offen – und viele Eltern fragen sich: Was passiert jetzt mit dem Kindergeld? Für den Nachwuchs kann es in viele Richtungen gehen - Ausbildung, Studium, Wartesemester oder erst mal Orientierungsphase. Worauf Eltern achten müssen, damit der Anspruch auf Kindergeld weiterläuft.

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert. Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld für eine Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger als vier Monate hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.  Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse – insbesondere zum Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung.

Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (zum Beispiel FSJ oder FÖJ) kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.

Falls das Kind nach dem Ende der Schulzeit noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen – hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden.

Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach Schulende der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen. So können die Kindergeldzahlungen in den Fällen, in denen weiterhin ein Anspruch gegeben ist, aufrechterhalten werden. Das komfortable Online-Angebot der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, wie zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem der Familienkasse zu übermitteln.

Digital einreichen, um Zeit und Wege zu sparen
Wer sich den Weg zum Briefkasten oder in die Dienststelle sparen möchte, kann Nachweise und Informationen einfach online hochladen. So geht nichts verloren und der Antrag kann schneller bearbeitet werden.

Wenn Sie über eine Bund-ID verfügen, müssen Sie den Online-Antrag nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse übermitteln.
Weitere Informationen zum Kindergeld und Links zu den Online-Anträgen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/familienkasse/familienkasse-sachsen-chemnitz.html