Wer von seiner Kündigung erfährt oder einen befristeten Arbeitsvertrag hat, der in Kürze ausläuft, muss sich bei der Agentur für Arbeit Riesa melden.
Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen und kann bequem online unter www.arbeitsgentur.de erledigt werden. Dafür sind einige Schritte notwendig, damit auch rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragt werden kann. Der Online-Service ermöglicht es, den gesamten Prozess von der ersten Meldung bis zum Antrag auf Arbeitslosengeld digital zu erledigen.
Schritt1 – arbeitsuchend melden:
Sobald klar ist, dass eine Beschäftigung endet, ist der erste Schritt sich arbeitsuchend zu melden. Das sollte möglichst frühzeitig geschehen. Am besten melden sich Betroffene sofort, spätestens jedoch 3 Monate, bevor die Beschäftigung endet.
Wenn die Kündigung kurzfristig ausgesprochen wird, muss die Arbeitsuchendmeldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Wenn sich Kundinnen und Kunden zu spät arbeitsuchend melden, können ihnen finanzielle Nachteile entstehen.
Schritt 2 – arbeitslos melden:
Wichtig ist – eine Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung!
Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Betroffene können sich frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Erfolgt die Meldung zu spät, entstehen finanzielle Nachteile.
Arbeitslos melden geht bequem online unter: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/
- Voraussetzungen: Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises oder elektronischer Aufenthaltstitel
- Vorteile: Zeit sparen, Zwischenspeichern möglich, direkter Einblick in den Bearbeitungsstand
- Fristen: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden, die Arbeitsuchendmeldung sollte sofort nach Kenntnis des Vertragsendes erfolgen