Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Wechsel der Zuständigkeiten für die Themen Arbeit, Ausbildung, Leistungsgewährung und Unterkunft auf die Jobcenter zum 01.06.2022 unter folgenden Voraussetzungen:

  • Vorliegen einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 3 oder Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 5 AufenthG oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG und
  • eine erkennungsdienstliche Behandlung oder mindestens die Speicherung der Daten im Ausländerzentralregister, AZR (je nach Ausstellungsdatum der Fiktionsbescheinigung/Aufenthaltserlaubnis)

Nähere Informationen finden Sie unter:

Jobcenter Rosenheim Stadt

Jobcenter Landkreis Rosenheim

Jobcenter Landkreis Miesbach