Seit 2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Diese bestehen in der Übernahme, Erstattung oder Bezuschussung von Kosten für:

  • Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von derzeit pauschal 154,50 € pro Kind pro Schuljahr, automatisch ausgezahlt in zwei Raten (im Februar 103,00 € und die restlichen 51,50 € im August)
  • eintägige Ausflüge der Schule oder Kindertagesstätte sowie mehrtägige Klassenfahrten
  • Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen in Schule oder Kindertagesstätte
  • eine die schulischen Angebote ergänzende angemessene Lernförderung
  • die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (z. B. Beiträge für Sportvereine), Teilnahme an Freizeiten und Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Unterricht in der Musikschule)

Leistungen für die ergänzende Lernförderung, die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden über die Teilhabekarte der Hansestadt Rostock erbracht. Diese erhalten Sie vom Hanse-Jobcenter Rostock nach Antragsstellung. Ihr BuT-Konto auf der Teilhabekarte können Sie hier einsehen: https://www.but-konto.de/

Hinweis:
Schülerinnen und Schüler sind Personen, die

  • noch keine 25 Jahre alt sind,
  • eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden erbracht, wenn Aktivitäten unternommen werden und Kosten anfallen. Zum Nachweis über die entstehenden Kosten und für die erforderlichen Einwilligungen nutzen Sie bitte diesen Vordruck: Antrag auf Bildung und Teilhabe.

Bei Leistungen zur notwendigen Lernförderung benötigen Sie eine Bestätigung der Schule. Nutzen Sie bitte diesen Vordruck: Anlage Lernförderung - Bestätigung Schule. Diesem Vordruck sind außerdem Ausfüllhinweise für die Lehrkräfte in der Anlage beigefügt.

Auch zur Übernahme von mehrtägigen Klassenfahrten oder Ausflügen sind Bestätigungen der Schule oder der Kindertagesstätte erforderlich. Nutzen Sie bitte diesen Vordruck:  Anlage Klassenfahrt / Ausflug KiTa - Bestätigung Schule / KiTa.

Bitte übersenden Sie uns die Anträge und Anlagen per Postfachnachricht. Klicken Sie dazu auf den Link.

Wie Sie uns schnellstmöglich und sicher eine Postfachnachricht übermitteln können, erfahren Sie hier.