Neuregelungen beim Kinderzuschlag

Familien profitieren von der zweiten Stufe der Bürgergeldreform – Schülerinnen und Schüler dürfen sich etwas dazuverdienen

18.07.2023 | Presseinfo Nr. 37

Die zweite Stufe der Bürgergeldreform schafft für Familien weitere Entlastungen. So kann sich der Anspruch auf Kinderzuschlag für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen erhöhen oder sogar erstmals entstehen. 

Familien, die bisher keinen oder nur einen geminderten Anspruch auf Kinderzuschlag hatten, können durch höhere Freibeträge profitieren. Folgende Änderungen haben unter Umständen positive Auswirkungen auf die Berechnung des Kinderzuschlags:

  • Einnahmen aus Ferienjobs werden nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
  • Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende unter 25 Jahren dürfen außerhalb der Ferienzeit bis zu 520 Euro monatlich anrechnungsfrei dazuverdienen.
  • Für Freiwilligendienstleistende unter 25 Jahren gilt der erhöhte Freibetrag von 520 Euro ebenfalls für Einkommen aus einem Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder dem Jugendfreiwilligendienstgesetz.
  • Bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro ist ein Freibetrag in Höhe von 30 Prozent (statt bisher 20 Prozent) anzusetzen.
  • Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz wird bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.
  • Die sogenannte Übungsleiterpauschale, also Aufwandsentschädigungen oder Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit nach dem Einkommenssteuergesetz, werden bis zu einem Betrag von 3.000 Euro kalenderjährlich nicht mehr als Einkommen berücksichtigt.

Für Familien, die noch keinen Kinderzuschlag beziehen, oder bereits einmal wegen zu hohem Einkommen eine Ablehnung erhalten haben, kann es sich daher lohnen, einen Antrag zu stellen. Mit einem digitalen Personalausweis (eID) geht das vollständig papierlos.

Bei Fragen zu diesem Thema ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die richtige Ansprechpartnerin und rund um die Uhr online erreichbar. Außerdem berät und unterstützt sie Familien fachkundig, modern und anschaulich beim Ausfüllen des Antrages mittels Videoberatung, Vor-Ort-Beratung oder mit Hilfe des Online-Selbstinformationstools „KiZ-Lotse“.

Alle aktuellen Informationen rund um Kinderzuschlag, wie auch den KiZ-Lotsen finden Sie online unter www.familienkasse.de und auf www.kinderzuschlag.de.