Neuer Online-Service der Arbeitsagentur ermöglicht Bevollmächtigten, Anträge und Behördengänge digital zu erledigen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht den nächsten Schritt in ihrer Digitalisierungsstrategie.

19.03.2026 | Presseinfo Nr. 12

„Mit dem neuen Service „Vertretung online“ können bevollmächtigte Personen Dienstleistungen der BA vollständig digital für die von ihnen vertretenen Personen wahrnehmen,“ erklärt Anke Diettrich, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Rostock. Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen. 

Mit diesem digitalen Service ermöglicht die BA erstmals eine vollumfängliche, digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. 

„Die Digitalisierung soll den Alltag vereinfachen. Mit der Einführung der 'Online-Vertretung' ermöglichen wir erstmals eine umfassende und rechtssichere digitale Vertretung, die Zeit und Wege für Betroffene und ihre Helfer spart. Insbesondere für Personen, die bereits eine Vollmacht nutzen, bietet dies eine moderne und effiziente Lösung für ihre tägliche Unterstützung. In der ersten Phase konzentriert sich unser Angebot auf die Vertretung von Privatpersonen durch andere Personen," so Anke Diettrich.

Die Kunden, die aktuell bereits klassische Vollmachten nutzen, können diese bestehenden Vollmachten aktiv um den Zusatz ‚Online-Handeln‘ ergänzen. Infos zum Verfahren sowie Details zum Ablauf finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen. Hier finden Interessierte die Online-Angebote, die Bevollmächtigte ab sofort nutzen können. Auch eine Muster-Vollmacht steht zum Download bereit. Die Person, welche die Vollmacht gibt, legt diese schriftlich vor und weist sich dabei aus.