Ansprechstelle nach §12 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

Als Rehabilitationsträger unterhält die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Ost eine Ansprechstelle nach § 12 SGB IX.

Benötigen Sie Informationen über:

  1. Inhalte und Ziele von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  2. die Möglichkeit der Leistungsausführung als Persönliches Budget,
  3. das Verfahren zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  4. Angebote der Beratung, einschließlich der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung nach § 32 SGB IX