Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erneut bis Ende Dezember verlängert

Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres beschlossen.

07.10.2022 | Presseinfo Nr. 121

Bis zum 31. Dezember 2022 ist es weiterhin ausreichend ist, wenn in Betrieben mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent haben. Zudem wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Oktober 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen. Diese Regelung gilt auch für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer ab dem 01. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Unverändert bleibt: Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

„Der Krieg in der Ukraine, Inflation, steigende Energiekosten und Lieferengpässe belasten die wirtschaftliche Entwicklung. Diese Entwicklung bleibt für die Unternehmen in den nächsten Monaten mit hohen Unsicherheiten verbunden. Aus diesem Grund bieten wir für die Betriebe online Veranstaltungen im Oktober an, um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die Details zu den Regelungen des Kurzarbeitergeldes zu informieren“, erklärt Birgit Ruhland, Chefin der Arbeitsagentur Dessau-Roßlau-Wittenberg.

Die online Veranstaltungen finden an folgenden Tagen statt:

  • Montag, den 24. Oktober 2022 um 15:00 Uhr
  • Dienstag, den 25. Oktober 2022 um 15:00 Uhr
  • Mittwoch, den 26. Oktober 2022 um 15:00 Uhr
  • Donnerstag, den 27. Oktober 2022 um 15:00 Uhr

Weitere Details zur Veranstaltung sowie den online Zugang finden Sie hier: Online-Veranstaltung-Kurzarbeitergeld


Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: