Auswirkungen des Angriffskrieges auf die Ukraine

Fragen und Antworten für Geflüchtete

27.04.2022 | Presseinfo Nr. 49

Dürfen die Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland arbeiten?

Mit der Meldung im Einwohnermeldeamt können Ukrainerinnen und Ukrainer sofort bis auf Widerruf eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Bereits mit der Fiktionsbescheinigung, die die Ausländerbehörden in den Landkreisen und Städten ausstellt, wird die Erwerbstätigkeit erlaubt.

Wie können sich Geflüchtete aus der Ukraine zu den Themen Arbeit und Ausbildung beraten lassen?

Ukrainerinnen und Ukrainer, die im Einwohnermeldeamt gemeldet sind und eine Arbeit oder Ausbildung aufnehmen wollen, können sich zur Beratung und Vermittlung in der Arbeitsagentur anmelden. Dafür stehen zweisprachige Anmeldebögen zur Verfügung. In der Beratung steht den Beratungs- und Vermittlungsfachkräften und den Geflüchteten eine Dolmetscherhotline zur Verfügung.

Haben die Geflüchtete Anspruch auf Kindergeld?

Für Kinder, die aus der Ukraine geflüchtet sind, kann es in Deutschland Kindergeld geben. Das ist eine finanzielle Unterstützung, die die Versorgung von Kindern gewährleisten soll. Für eine Kindergeldberechtigung muss neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine tatsächliche Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Ohne eine solche Erwerbstätigkeit besteht ein Kindergeldanspruch erst, wenn sich die Person seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen im Bundesgebiet aufhält.

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/ukraine-kindergeld

Weitere Informationsquellen aufgrund der geänderten Lebenssituation (wie Wohnungssuche, Sozialleistungen, Krankenversicherung) finden Sie hier:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine