Hausordnung für alle Liegenschaften der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Süd

Die Dienste der Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Süd werden von vielen Menschen genutzt. Wir bitten Sie deshalb, für den Besuch in unserem Gebäuden einige Regeln zu beachten:

  1. Verhalten Sie sich bitte so ruhig und rücksichtsvoll, wie Sie es auch von den anderen Besuchern erwarten.
  2. Wir bemühen uns um kurze Wartezeiten. Halten Sie bitte die vorgegebenen Zeitabläufe / Reihenfolge ein und haben Sie Geduld, wenn es etwas länger dauern sollte.
  3. Wir bitten Sie, Ihre Besuche im Dienstgebäude nicht über den für die Erledigung Ihres Anliegens erforderlichen Zeitraum hinaus auszudehnen.
  4. Achten Sie bitte auf Ihre Garderobe und sonstige private Gegenstände. Eine Haftung für verlorene oder beschädigte Gegenstände kann nicht übernommen werden.
  5. Haben Sie Gegenstände in den Räumen oder auf dem Gelände der der jeweiligen Dienstgebäude gefunden oder vergessen, teilen Sie dies einem Mitarbeiter der Dienststelle mit, er wird Ihnen behilflich sein.
  6. Fotografieren, Interviews, Film- und Tonaufnahmen sowie der Aushang von Plakaten und die Auslage von Informationen im Dienstgebäude sind nur mit vorheriger Erlaubnis der Geschäftsführung zulässig.
  7. Der Verkauf, das Verteilen von Waren und Druckschriften sowie Sammlungen jeder Art sind im Dienstgebäude sowie auf dem Grundstück nicht erlaubt.
  8. Bringen Sie bitte keine Tiere in das Dienstgebäude mit (ausgenommen Blindenhunde).
  9. Rauchen sowie der Konsum von E-Zigaretten, alkoholischen Getränken und Suchtmitteln ist im Dienstgebäude nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur Halle sind nicht verpflichtet, unter Alkohol- / Drogeneinfluss stehende Kunden zu bedienen und können diese des Hauses verweisen.
  10. Die Agentur ist ein gewaltfreier Ort. Wir tolerieren keine Gewalt in unseren Räumlichkeiten.
  11. Bei Gefahr/Alarm ist den Anordnungen der Sicherheitskräfte (Sicherheitsdienst, Feuerwehr, Polizei, Sanitätsdienst) und des Personals Folge zu leisten.
  12. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung behält sich die Agentur für Arbeit das Aussprechen eines Verweises beziehungsweise eines Hausverbots vor.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis 

die Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Süd