Endlich wieder in den Urlaub fahren, auch während der Arbeitslosigkeit

• kein gesetzlicher Urlaubsanspruch für Erwerbslose • Arbeitslose benötigen vorherige Zustimmung der Arbeitsvermittlung,   damit keine finanziellen Nachteile eintreten

29.08.2022 | Presseinfo Nr. 49

Arbeitslos gemeldete Menschen müssen täglich per Post für die Agentur für Arbeit erreichbar sein.

Ist diese tägliche Erreichbarkeit nicht mehr gegeben, beispielsweise bei Ortsabwesenheit durch einen Urlaub, muss diese vor Reiseantritt durch die zuständige Arbeitsagentur genehmigt werden.

„Einer bis zu dreiwöchiger Abwesenheit pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche kann zugestimmt werden, wenn dadurch die berufliche Eingliederung nicht gefährdet ist,“ erklärt Stefanie Montag, Bereichsleiterin in der Arbeitsagentur Halberstadt. Die Chance auf eine neue Stelle ist in der ersten Zeit einer Arbeitslosigkeit meist größer als in den folgenden Monaten.

Um für die „die schönsten Wochen des Jahres“ auf der sicheren Seite zu sein, kann der Urlaub auch telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 oder per Mail unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices  Rubrik „Veränderung melden“ beantragt werden.