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Kostenentlastung bei Qualifizierung während Kurzarbeit möglich

28.01.2022 | Presseinfo Nr. 8

„Strukturwandel, Digitalisierung und Fachkräftemangel sind schon heute große Herausforderungen für unsere Unternehmen. Durch Qualifizierung können Betriebe ihre Zukunftsfähigkeit bestimmen. Arbeitgeber können so das Potenzial Ihrer Beschäftigten entwickeln und für die Anforderungen von morgen vorbereitet sein,“ erklärt die Chefin der Bernburger Arbeitsagentur, Anja Huth.

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz vom 03.12.2020 wurden Neuregelungen zur Weiterbildung bei Kurzarbeit eingeführt. Neben der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen im Falle von bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen hat der Gesetzgeber nun geregelt, dass die Bundesagentur für Arbeit für bestimme Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit Lehrgangskosten übernehmen kann. Die Regelung gilt seit dem 01.01.2021 für Arbeitnehmer, die bis zum 31.07.2023 Kurzarbeitergeld beziehen.

„Mit der Einführung der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit hat der Gesetzgeber weitere Anreize für Arbeitgeber geschaffen, die Zeit der Kurzarbeit für Qualifizierungen zu nutzen. Arbeitnehmer verbessern durch die Weiterbildung ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten und können damit ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert. Arbeitgeber können während der Kurzarbeit ihre Mitarbeiter qualifizieren. Die Kostenentlastung kann die Bezuschussung von Lehrgangskosten und Sozialversicherungsbeiträge beinhalten. Und sie erhalten einen besser qualifizierten Arbeitnehmer,“ ergänzt Anja Huth.

Ein Erklärvideo hilft weiter und ist auf arbeitsagentur.de auf der Seite https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung veröffentlicht oder sie schauen auf Youtube unter: https://youtu.be/WFnhrsprPlg.

Beratung und Unterstützung erhalten sie bei ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service oder unter 0800 4 5555 20.