Inklusiver Arbeitsmarkt - Chancen und Potenziale für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes soll mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen oder in Arbeit halten. Künftig stehen mehr Mittel zur Förderung der Beschäftigung auf dem allgeneinen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber wird drastisch erhöht.

28.11.2023 | Presseinfo Nr. 78

In Zeiten von Fachkräftemangel eröffnet Inklusion Arbeitgebern neue Chancen. Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit zu bringen oder in Arbeit zu halten. Die Maßnahmen dieses Gesetzes zielen auch darauf ab, zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung zu ermöglichen.

Künftig stehen mehr Mittel zur Förderung der Beschäftigung auf dem allgeneinen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Unter anderem sind aber auch höhere Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber vorgesehen. Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen nicht oder zu wenig beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird deutlich um bis zu 125 Prozent erhöht.

Am Dienstag, 5. Dezember um 14:30 Uhr schaffen Mitarbeitende der Agentur für Arbeit Transparenz zum Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Sie erläutern die vielfältigen Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit und informieren über die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber und die Aufgaben der Integrationsämter.

 

Diese Veranstaltung findet Online statt.

 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – Die Einwahl erfolgt zum Beginn der Veranstaltung über folgenden Link:

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/sachsen-anhalt-west/digitaleveranstaltungen

Die Veranstaltung findet via Skype statt. Sofern Sie nicht per Skype teilnehmen können besteht auch die Möglichkeit zur Teilnahme per Telefon. Die Telefonnummer und Konferenzkennung finden sie ebenfalls unter dem oben genannten Link.