Persönliche Arbeitslosmeldungen können ohne rechtliche Nachteile nachgeholt werden, wenn diese Meldung am Freitag, den 23. Mai 2025, zwischen 8 und 12 Uhr erfolgen.
Ganz unabhängig von den Öffnungszeiten kann man sich auch bequem von zu Hause online unter www.arbeitsagentur.de/eServices arbeitslos melden.
Das Jobcenter im Landkreis Schwäbisch Hall ist von der Schließung nicht betroffen.