Das neue Angebot richtet sich an Privatpersonen (Angehörige und Vertrauenspersonen) im Bereich der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung, die Kundinnen und Kunden im Behördenalltag unterstützen.
Mit diesem digitalen Service ermöglicht die BA erstmals eine vollumfängliche, gewillkürte digitale Vertretung. Sobald eine entsprechende Vollmacht inklusive der Berechtigung zum „Online-Handeln“ vorliegt, können Bevollmächtigte alle freigegebenen Online-Angebote der BA stellvertretend nutzen. Sie können beispielsweise einen Antrag auf Arbeitslosengeld online stellen, Bescheide einsehen, Postfachnachrichten versenden und Veränderungen mitteilen. Ab voraussichtlich Ende April 2026 stehen auch der Hauptantrag und die Mitwirkungssteuerung zur Nutzung durch Bevollmächtigte bereit.
„Digitalisierung muss den Alltag spürbar erleichtern: Durch die neue Online-Vertretung sparen wir Betroffenen und ihren Helfern Zeit und Wege, indem wir erstmals eine lückenlose und rechtssichere digitale Stellvertretung ermöglichen“, so Elisabeth Giesen, Leiterin der Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim.
Auch gesetzliche Vertretungen und Vertretungen durch Unternehmen werden schrittweise eingeführt. Die rund 260.000 Kundinnen und Kunden, die aktuell bereits klassische Vollmachten nutzen, können diese bestehenden Vollmachten aktiv um den Zusatz „Online-Handeln“ ergänzen.
Informationen zu diesem Verfahren sowie Details zum Ablauf finden sich unter: www.arbeitsagentur.de/link/online-vertretungen.
Auf dieser Seite sind die Online-Angebote, die Bevollmächtigte ab sofort nutzen können, aufgeführt. Auch eine Muster-Vollmacht steht zum download bereitgestellt. Die Person, welche die Vollmacht gibt, legt diese schriftlich vor und weist sich dabei aus.
Jederzeit von zuhause oder von unterwegs nutzen: die eServices und BA-mobil-App www.arbeitsagentur.de/eservices.