Individuelle Förderung von abschlussorientierten Weiterbildungen Ihrer Beschäftigten
Wir können abschlussorientierte Weiterbildungen einzelner Beschäftigter im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt sowie die volle Übernahme der Weiterbildungskosten fördern.
Ziel ist hierbei das Erlangen eines anerkannten Berufsabschlusses.
Welche Möglichkeiten gibt es bei einer abschlussorientierten Weiterbildung?
- Umschulung
- Vorbereitung auf die Externenprüfung
- Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
Die berufliche Weiterbildung kann je nach individuellen Bedürfnissen in Vollzeit oder Teilzeit durchgeführt werden.
Abschlussorientierte Weiterbildungen: So sind Sie dabei!
Informationen für Ihren Betrieb, wie die Förderung genau aussieht und welche Voraussetzungen vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Flyer. Wenden Sie sich gerne für eine ausführliche Beratung im Einzelfall an Ihre zuständige Ansprechperson.
Schritt 1: Weiterbildungsförderung anfragen
| Antragsunterlagen für den Arbeitgeber | Antragsunterlagen für Ihre Beschäftigten |
| 2. Erhebungsbogen für Beschäftigte | |
| 4. Erhebungsbogen Umschulung | 3. Vollmacht |
Dokumente einreichen
Ihre zuständige Ansprechperson wird die Dokumente sichten und gibt Ihnen telefonische Rückmeldung, ob eine Förderung möglich ist. Im nächsten Schritt können Sie bei positiver Rückmeldung die Förderung final beantragen.
Schritt 2: Weiterbildungsförderung beantragen
| Antragsunterlagen für den Arbeitgeber | Antragsunterlagen für Ihre Beschäftigten |
| 5. Fragebogen | |
| 2. Freistellungsbestätigung | 6. Anmeldebescheinigung Bildungsträger |
| 3. Bescheinigung Beschäftigungsbetrieb | 7. Erklärung |
| 4. Kopie Arbeitsvertrag oder Umschulungsvertrag | 8. Weiterbildungsprämie |
| 9. SchlusserklärungArbeitsentgeltzuschuss |
