Finanzielle Nachteile vermeiden: Rechtzeitig arbeitsuchend melden

09.09.2025 | Presseinfo Nr. 29

Finanzielle Nachteile vermeiden: Rechtzeitig arbeitsuchend melden 

Die BA bietet gekündigten Arbeitnehmenden Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, um den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile. 

Endet ein Arbeits- oder außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis, ist eine schnelle Arbeitsuchend-Meldung wichtig. Um Sperrzeiten zu vermeiden, muss die Meldung spätestens drei Monate vor dem Beschäftigungsende oder bei einer kurzfristigen Kündigung innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Arbeitsagentur vorliegen. Allerdings muss niemand zwingend persönlich in der Agentur für Arbeit vorsprechen. Dies kann bequem online, telefonisch oder persönlich erledigt werden. Für den Fall, dass dennoch eine persönliche Vorsprache geplant wird, ist zuvor unbedingt ein Termin online oder telefonisch zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. 

Während der Dauer der Sperrzeit ruht der Anspruch auf finanzielle Leistungen. Bei einer fehlenden oder verspäteten Arbeitsuchend-Meldung verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von einer Woche. 

Im Jahr 2024 musste die Agentur für Arbeit Schweinfurt im Rechtskreis der Arbeitslosenversicherung insgesamt 4.102 Sperrzeiten aussprechen. 1.631 Sperrzeiten (39,76 Prozent) resultierten aus verspäteten Arbeitssuchend-Meldungen. Dadurch verloren die Betroffenen einen Teil ihres Arbeitslosengeldanspruchs. Im Vergleich zum Jahr 2023 waren es bereits 169 Sperrzeiten mehr. 

Alle Informationen zum Thema finden sich online auf: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/