Kein Jobverlust im Winter!

Das Saison-Kurzarbeitergeld unterstützt witterungsabhängige Branchen einfach und unbürokratisch

21.11.2022 | Presseinfo Nr. 51

Unternehmen im Baugewerbe, Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, die Dachdecker und die Gerüstbauer stehen jedes Jahr vor den gleichen Herausforderungen: Frost und Schnee, Regen und Sturm führen zu saisonbedingten Arbeitsausfällen und nicht selten wird gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das muss nicht sein, denn für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug) sowie die sogenannten ergänzenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Dabei wird die Leistung bereits ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten das Saison-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeldes, bleiben aber weiterhin bei ihren Arbeitgebern angestellt. Verbessern sich die Witterungsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsuche erfolgen.

Arbeitgeber haben während der Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes Anspruch auf die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung.

Aus tarifrechtlichen Gründen gilt dies allerdings nicht für die Gerüstbauer.

Arbeitnehmer erhalten ergänzende Leistungen wie das sogenannte Zuschuss-Wintergeld oder das Mehraufwands-Wintergeld.

„Diese ergänzenden Leistungen, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, finanzieren sich im Übrigen nicht aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, sondern aus einer speziellen Umlage“, erläutert Guntram Sydow, Leiter der Agentur für Arbeit Schwerin. „Eine solche Umlage sind Zahlungen, die extra für einen bestimmten Zweck erhoben werden - in diesem Fall für die ergänzenden Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld.“ Das Verfahren hierzu wurde durch die Tarifpartner der Baubranche beschlossen. Anders als viele denken, wird diese Umlage nicht nur durch die Unternehmen finanziert. Seit einigen Jahren leisten auch die Arbeitnehmer einen Beitrag zur Umlage, um so die Arbeitslosigkeit im Winter zu vermeiden.

Der Arbeitgeber-Service Westmecklenburg informiert interessierte Unternehmen gerne über dieses Angebot. Dafür kontaktieren Unternehmen einfach ihren persönlichen Ansprechpartner oder nutzen die kostenfreie Arbeitgeber-Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

Die Übermittlung der Anträge auf Saison-KUG kann online über das sogenannte KEA-System erfolgen. KEA ist eine volldigitalisierte und datenschutzkonforme Übertragungsmöglichkeit aus zertifizierten Lohnabrechnungssystemen. Weitere Informationen dazu sind unter dem folgenden Link zu finden: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.