Kein Jobverlust im Winter!

Mit dem Saison-Kurzarbeitergeld Beschäftigte im

Unternehmen halten ...

18.12.2023 | Presseinfo Nr. 58

Arbeitsagentur unterstützt witterungsabhängige Branchen
 

Alle Jahre wieder stehen die Unternehmen im Baugewerbe, die Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau, sowie Dachdecker und Gerüstbauer vor dem gleichen Problem: Frost und Schnee, Regen und Sturm führen zu saisonbedingten Arbeitsausfällen und nicht selten wird gut ausgebildetes und eingearbeitetes Personal in die Arbeitslosigkeit entlassen. Das muss nicht sein, denn für diese Unternehmen besteht die Möglichkeit, dass Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug) sowie die sogenannten ergänzenden Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird in der Schlechtwetterperiode vom 1. Dezember bis zum 31. März gezahlt. Dabei wird die Leistung bereits ab der ersten Ausfallstunde gewährt. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten das Saison-Kug in der Höhe des sonst gezahlten Arbeitslosengeldes, bleiben aber weiterhin bei ihren Arbeitgebern angestellt. Verbessern sich die Witterungsbedingungen und ist dadurch wieder eine kurzfristige Arbeitsaufnahme möglich, kann die Weiterbeschäftigung unkompliziert und ohne langwierige Personalsuche erfolgen.

Arbeitgeber haben während der Zahlung des Saison-Kurzarbeitergeldes Anspruch auf die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitnehmer erhalten ergänzende Leistungen wie das sogenannte Zuschuss-Wintergeld oder das Mehraufwands-Wintergeld. Eine wichtige Besonderheit unterscheidet das Saison-Kurzarbeitergeld von dem „normalen“ Kurzarbeitergeld, das viele Unternehmen etwa in der Corona-Zeit nutzten: Für das Saison-Kurzarbeitergeld ist keine vorherige Anzeige notwendig.

Der Arbeitgeber-Service Westmecklenburg informiert interessierte Unternehmen gern über dieses Angebot. Dafür kontaktieren Betriebe ihren persönlichen Ansprechpartner oder nutzen die kostenfreie Arbeitgeber-Service-Rufnummer 0800 4 5555 20.

Die Übermittlung von Saison-Kug-Anträgen kann online über das sogenannte KEA-System erfolgen. KEA ist eine volldigitalisierte und datenschutzkonforme Übertragungsmöglichkeit aus zertifizierten Lohnabrechnungssystemen.

Weitere Informationen dazu sind unter dem folgenden Link zu finden:

www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea.