Kindergeld auch nach der Schulzeit ...

Auch für volljährige Kinder kann die Familienkasse Kindergeld zahlen. 

Die Arbeitsagentur Schwerin empfiehlt, den Antrag frühzeitig zu stellen und die Unterlagen vollständig ONLINE einzureichen.

21.07.2025 | Presseinfo Nr. 22

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder (nur) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kindergeld. Aber auch nach der Vollendung des 18. Lebensjahres kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.
Da es nach dem Schulende nicht immer nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld auch für eine Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten. Wenn sich die Unterbrechung unverschuldet länger als vier Monate hinzieht, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Wichtig ist hierbei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt. Hierfür genügt der Nachweis über die Bewerbungsbemühungen einschließlich deren Ergebnisse - insbesondere zum Ausbildungs- oder Studienbeginn oder eine Schulbescheinigung. 

Es gibt aber auch noch andere Konstellationen, in denen Kindergeld gezahlt werden kann, zum Beispiel während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste (zum Beispiel FSJ oder FÖJ). Falls das Kind nach dem Ende der Schulzeit noch keine weiteren Pläne für eine unmittelbar anschließende Ausbildung hat, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitsuche bestehen. Hierzu muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden. 
Wichtig ist, die Pläne des Kindes nach dem Schulende der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) mitzuteilen. Das komfortable Online-Angebot der BA ermöglicht es, Mitteilungen und Nachweise, zum Beispiel über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen, bequem der Familienkasse zu übermitteln.
Alle aktuellen Informationen rund um das Kindergeld oder auch zum Kinderzuschlag sind im Internet unter www.familienkasse.de eingestellt. Hier können auch Anträge online erledigt und Nachweise bequem hochgeladen werden.