Private und öffentliche Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 Arbeitsplätzen oder mehr sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Zur Klärung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht 2025 zeigen beschäftigungspflichtige Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2026 der zuständigen Arbeitsagentur - in deren Bezirk die Firma ihren Sitz hat - ihre Beschäftigungsdaten an. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Am schnellsten und einfachsten geht es elektronisch. Hierfür ist keine händische Unterschrift erforderlich.
„Auch in diesem Jahr benötigen wir die Beschäftigtendaten für das abgelaufene Kalenderjahr 2025 und das bis zum 31. März 2026“, erklärt Guntram Sydow, Leiter der Schweriner Arbeitsagentur. „Menschen mit Behinderungen müssen bei der Arbeitssuche immer noch gegen Vorurteile kämpfen. In Westmecklenburg sind aktuell 1.149 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Dem gegenüber stehen rund 800 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern, die die vorgeschriebene Beschäftigungsquote nicht erfüllen und stattdessen einen Ausgleich zahlen. „Eine Behinderung bedeutet aber nicht gleich eine Beeinträchtigung im Job. Die Betroffenen sind meist zu 100 Prozent motiviert und haben eine Chance verdient, ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen“, unterstreicht der Agenturchef. „Auch wir, die Schweriner Arbeitsagentur, erfüllen unsere Beschäftigungspflicht und gehen mit positiven Erfahrungen und gutem Beispiel voran“, so Sydow weiter.
Kostenlose Software unterstützt bei elektronischer Anzeige
Für die Erstellung und den Versand der Anzeige steht Arbeitgebern die kostenfreie Software IW-Elan auf www.iw-elan.de unter der Rubrik „Software“ zur Verfügung.
Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Ob und in welcher Höhe eine Zahlungspflicht besteht, lässt sich mit IW-Elan berechnen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird regelmäßig angepasst. Für das kommende Jahr wurden die Staffelbeträge erhöht. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss.
Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb informieren oder haben Fragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer? Nehmen Sie gern Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf bzw. nutzen Sie die kostenfreie Service-Rufnummer des Westmecklenburger Arbeitgeber-Services 0800 4 5555 20.
Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren online unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/schwerbehinderte-menschen.